Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bemessungszeitraum bei Mischeinkünften mehr als 12 Mo vor der Geburt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Bemessungszeitraum bei Mischeinkünften mehr als 12 Mo vor der Geburt

FamilieB

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Sehr geehrte Frau RA Bader, da unser Fall sicherlich viele Eltern in ähnlicher Konstellation betreffen könnte, folgende Frage: Gelte ich zwangsläufig als "Mischeinkünftlerin", auch wenn die (geringfügigen) Einnahmen aus "selbstständiger Tätigkeit" mehr als 12 Monate vor der Geburt des Kindes liegen? Folgende Fallkonstellation: Sohn P ist geboren am 01.10.2015. Ich arbeite als verbeamtete Psychologin im Öff.Dienst (Einkünfte nicht-selbstständig). Bis 2014 habe ich zus. eine Weiterbildung zur psychologischen Psychotherapeutin gemacht und in diesem Zus.hang bis 2014 Patienten behandelt und ein geringfügiges Einkommen aus "selbstständiger Tätigkeit" (< 2000 Euro im Jahr 2014, letzter Eingang 08/2014) bezogen. D.h. ich habe im Zeitraum 10/2014 - 09/2015, also im Zeitraum der 12 Monate vor der Geburt des Kindes, KEINE Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit erhalten. Welcher Bemessungszeitraum ist nun zwingend? Habe ich ein Anrecht darauf, dass die 12 Monate vor Geburt des Kindes, in denen ich (ausschließlich) ein nicht-selbstständiges Einkommen bezogen habe, berücksichtigt werden? Oder führt bereits der kleine Gewinn aus "selbstständiger Tätigkeit" (KEIN Gewerbe i.e.S.!) dazu, dass zwingend der Bemessungszeitraum des Jahres 2014 zugrundegelegt wird (was für mich eine schmerzhafte Reduktion des Elterngeldes bedeuten würde), auch wenn ich seit 08/2014 kein "selbstständiges Einkommen" mehr bezogen habe, weil ich eben meine Ausbildung 2014 abgeschlossen habe und seither nur noch als verbeamtete Psychologin OHNE Nebeneinkünfe arbeite. In der Hoffnung, die "Kasuistik" nachvollziehbar vorgestellt zu haben und mit einem herzlichen Dank vorab FamilieB


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben aber in dem Jahr Einkünfte aus selbständige Tätigkeit gehabt. Deshalb gilt der letzte abgeschlossene Wirtschaftszeitraum, also bei Ihnen 2014. Liebe Grüße NB


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