ikiviki
Hallo, mein Kind ist Ende August 2013 geboren. Ich bin seit 2004 fest angestellt und beziehe daher Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Bis 31.12.2012 habe ich nebenbei minimal selbstständig gearbeitet. Seit 2013 gar nicht mehr. Durch diese Mischeinkünfte wird nun der Bemessungszeitraum auf das Jahr 2012 verschoben. Allerdings habe ich ja nur in einem Drittel des Bemessungszeitraums Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (Aug bis Dez 2012). Gibt es hier Möglichkeiten, dass der Bemessungszeitraum auf die letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes festgesetzt wird? Danke
Hallo, ja, man kann versuchen, dies bei der Eltern Geldstelle zu beantragen. Liebe Grüße, NB
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