Meyla
Guten Morgen. Ich stehe am kommenden Wochenende 7 Tage vor EET. Nun erfuhr ich gestern, das BEIDE Hebammen, für welche Rufbereitschaft zahle, verhindert sind. 2 Tage lang. Eine aus privaten Gründen und eine ist auf Fortbildung. Ein Ersatz würde nicht angeboten da zu viele eigene Termine. Geplant ist eine hausgeburt. Hierfür ist bereits alles ausgefüllt angemeldet und unterschrieben. Nur zu diesem konkreten Problem, gibt es keine Passage in den AGB's. Die Hebamme sagte mir gestern: sollte die Geburt starten, muss ich ins Krankenhaus oder es alleine schaffen. Das entspricht ja aber nicht dem geschlossenen Vertrag.... kann ich hier, wenn dieser Fall eintritt, mein Geld zurück bekommen? Wir reden hier von 850€ Rufbereitschaft, welche die beiden jetzt nicht leisten. Vielen Dank.
Hallo, wenn ich es richtig verstehe, haben Sie mit zwei Hebammen einen Vertrag geschlossen, in dem Sie 850 € für eine Rufbereitschaft bei einer Hausgeburt zahlen. Der Fall, dass beide verhindert sind, scheinen nicht geregelt zu sein. Dies könnte ja auch plötzlich eintreten, wenn beide zufälligerweise schon bei einer Geburt sind. Das bedeutet, ja der Vertrag eine Lücke, die zu schließen ist. ich würde hier rechtlich davon ausgehen, dass ein Fall der Unmöglichkeit vorliegt, was dazu führt, dass sie Schadensersatzansprüche haben. Ich würde auf jeden Fall den Mehrbetrag zurückfordern und über eine Alternative nachdenken, möglicherweise sogar den gesamten Vertrag kündigen. Liebe Grüße NB
Andrea6
Die sind ja goldig....Aufforderung zur Alleingeburt? Allein das würde bei mir die Alarmglocken klingeln lassen. Wie auch immer: das stellt sicher einen Vertragsbruch dar. Ob und wie du an die Rückerstattung Pauschale kommst kann zur Not anwaltlich geklärt werden.
Meyla
Richtig, die Verträge sind mit beiden geschlossen worden. Beide Behinderungen sind aber nicht plötzlich, sondern seit Wochen bei beiden bekannt gewesen und mir erst nach Unterschrift mit geteilt worden. Die Fortbildung war geplant und die private Angelegenheit der anderen bezieht sich darauf, dass sie am Wochenende mit ihrer Tochter weg fährt. Vertraglich ist nieder geschrieben, dass die Hebammen für mich jederzeit abrufbar ist, meine Geburt zu begleiten (nicht hausgeburt, es geht um die geburtliche Begleitung) sb der ssw 37+0 bis 42+0. In anderen Zeiträumen ist das Krankenhaus für mich zuständig.
Meyla
Achso, es gibt eine Haupt Hebamme, die zweite kommt nur bei Bedarf. Meine Haupt Hebamme hat in dieser Zeit, nur eine weitere Patientin. Sollte diese auch entbinden, muss die zweite einspringen.
Felica
Beide hätten entsprechende Vorsorge treffen müssen, sprich sich absprechen. geht ja nicht das dann beide nicht da sind. Wenn eine andere Geburt dazwischen kommt, kann man sagen, blöde gelaufen. Aber bei der Sachlage würde ich sagen, da die ihren Vertrag nicht erfüllen können, müssen sie die Leistung erstatten. Ganz krass empfinde ich es eine Schwangere mit einem ET anzunehmen an dem man weiß das man wegen Fortbildung nicht da ist. Klar, kann man nie planen, es kann immer früher oder später losgehen, aber das kommuniziert man im Vorfeld. Und eine Fortbildung kommt ja auch nicht so überraschend.
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