Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bekomme ich Zuschuss von Arbeitgeber

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Bekomme ich Zuschuss von Arbeitgeber

Selinnil

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Ich bin in der Elternzeit von Kind 1 schwanger geworden. Die Elternzeit endete am 27.10.16. Das heißt, ich müsste ab diesem Datum arbeiten. Da ich aber in der 22. Woche schwanger war, bekam ich von meinem Arzt ein Beschäftigungsverbot (25.10.). Ich hatte aus Unwissenheit am 23.10.16 ein schreiben an meinen Arbeitgeber geschickt, dass ich meine Elternzeit verlängern möchte. Wie ist das jetzt ? Wird meine Elternzeit verlängert? Oder ist mein schreiben unwirksam weil ich vor Ende meiner Elternzeit schon ein Beschäftigungsverbot bekommen habe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben die EZ verlängert und damit ist das BV ohne Bedeutung Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Das Beschäftigungsverbot ist unwirksam, da Du ja die Elternzeit verlängert hattest. Was hast Du denn bekommen oder nicht ?


mellomania

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leider. da du die elternzeit verlängert hast, ist das bv unwirksam und du erhälst KEINEN lohn. hättest du bekommen wenn du das bv hättest laufen lassen. was war der grund fürs bv? hat der AG der verlängerung zugestimmt? bis wann hast du verlängert? um noch das ruder rumzureißen solltest du diese elternzeit auf einen tag vor dem neuennn mutterschutz wieder beenden...aber der grund für das bv würde mich interessieren...


Andrea6

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..doch schon eineinhalb Jahre her, seitdem muß doch einiges an Kommunikation mit dem AG gelaufen sein. Da Kind 2 ca. Mitte 2017 geboren wurde bist du wieder in Elternzeit. Warum fällt dir das alles jetzt erst ein?


Mitglied inaktiv

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Die Elternzeit wurde verlängert, das Kind muss längst geboren sein, da gibts sicher nichts mehr zu beanstanden. Wenn du ohne die erneute Schwangerschaft zum 28.10.2016 ohnehin nicht arbeiten gegangen wärst, dann war das auch absolut die richtige Entscheidung.


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