Trixi Trix
Hallo Fr. Bäder, Ich habe eine Frage zur Berechnung des Elterngeldes. Erstmal zu meinen Umständen. Ich bin nun knapp 2 Jahre zu Hause mit bestehenden Arbeitsvertrag. Ich habe bis letztes Jahr im Juni meinen Sohn gepflegt zu Hause und habe mich in dieser Zeit auf mich krankschreiben lassen. Eigentlich wollte ich ab September wieder arbeiten gehen. Doch zwei Tage nach dem mein Sohn eingeschlafen ist, wurde ein neuer Herzschlag im Ultraschall bei einer Routine Untersuchung festgestellt. Da ich in der Pflege arbeite, informierte ich meinen Arbeitgeber, der mir dann ab September das Beschäftigungsverbot aussprach, obwohl ich trotzdem arbeiten wollte. Auch mein Mann war von Juli bis Ende August krank geschrieben und bezog dann auch kurzfristig Krankengeld. Jetzt sagte uns die Elterngeldstelle, dass nur Lohn der letzten 12 Monate berechnet wird. Wenn Ersatzleistungen bezogen wurden, werden diese als Null gesetzt und der Rest wird durch 12 geteilt. Und davon werden dann 70 Prozent ausgezahlt. Dass würde heißen, dass ich kein Geld bekomme. Ist das richtig so? Oder müssen wir die letzten 12 Monate einreichen, die wir zusammenhängend gearbeitet haben. Bei der Krankenkasse wurde es so gemacht wegen dem Mutterschaftsgeld. Da sollte ich den tatsächlichen letzten Arbeitstag angeben. Muss ich jetzt nach meinen 8 Wochen wieder arbeiten, da wir sonst unser Haus und andere Raten nicht abzahlen können. Danke im Voraus für ihre schnelle Antwort.
Hallo, mit ihren Angaben kann man schwer präzise Informationen geben. Es zählen tatsächlich die letzten zwölf Monate vor der Geburt. Wenn Sie in diesen Monaten im Beschäftigungsverbot waren, zählen die Monate. Wenn Sie in einer Krankheit waren, die nichts mit der Schwangerschaft zu tun hat, Zählen Sie mit 0 Euro. Den Mindestbetrag von 300 € bekommen Sie auf jeden Fall. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Bitte nenne mal genaue Daten. Seit wann genau hast Du das BV ? Und seit wann bist Du im Mutterschutz ? Du hast ja ab BV Deinen Lohn bekommen, das ist Einkommen.
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