Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bekomme ich trotz Schließung der Praxis mein Elterngeld für 2 Jahre

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Bekomme ich trotz Schließung der Praxis mein Elterngeld für 2 Jahre

Icegirlstefanie

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Hallo, mein Chef möchte im April in Rente gehen und der Arzt der die Praxis eigentlich übernehmen wollte hat es sich anders überlegt. Ich komme am 3.6.16 in Mutterschutz bin zur Zeit freigestellt. Wie ist das dann mit der Elternzeit und Elterngeld? Bekomme ich das ganz normal ? Bin seit Freitag echt total beunruhigt wie es dann weiter geht. Bitte kann mir jemand weitere Infos geben. Lg Icegirlstefanie


Mitglied inaktiv

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Elternzeit hast Du bis Ende Deines Angestelltenverhältnisses - falls euch schon gekündigt wurde. Ohne Arbeitgeber auch keine Elternzeit, gibt ja kein Job der dir entsprechend gesichert werden muss. Elterngeld zahlt eh nicht Dein AG. was sollte der also damit zu tun haben? zumal man auch ohne Arbeit Anspruch auf Elterngeld hat. Allerdings, sofern Du nicht verheiratet bist muss Du dich selbst um eine Krankenversicherung kümmern wenn das Elterngeld ausgelaufen ist, insofern ist dann eine Splittung über 2 Jahre sinnvoll. Ansonsten bringt das eh keine Vorteile. Wäre nur noch sinnig gewesen bei Elterngeld Plus, aber das dürfte dann ja auch nicht in Frage kommen.


Icegirlstefanie

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Okay das leuchtet mir ein mit der Elternzeit, hätte ich mir auch selbst beantworten können. Aber der AG muss doch den Elterngeld Antrag mit ausfüllen, wer macht das dann, denn das geht ja nun noch nicht? Kündigungen haben wir noch nichts bekommen! Er AG hofft eben das sich an der Situation noch was ändert!


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