2 Jahre Elternzeit, 1 Jahr Elterngeld??

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: 2 Jahre Elternzeit, 1 Jahr Elterngeld??

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell in der 19 Ssw und das Thema Elternzeit sowie Elternzeit wird präsenter. Die Zeit rennt ja doch, wenn man auf den Kalender guckt. Unsere Überlegung sieht aktuell wie folgt aus: Ich möchte eigentlich 12 Monate zuhause bleiben und mein Partner 2 Monate (aufgeteilt in 2x 4 Wochen, dann paralell mit mir) Folgende Ideen habe ich aktuell im Kopf, um größtmögliche Flexibilität und Schutz zu haben, da u.a. das Thema KitaPlatz ja immer sehr ungewiss ist. Stichtag 12.02.2021 Mutterschutz 1.1.2021 - 09.04.2021 Version a) Elternzeit von 2 Jahren beantragen (Mutter) + Partner 2 Monate - 4 Monate (Juni/Juli 2021) nach Geburt 6h/Woche arbeiten beim eigenen AG - nach 12 Monaten (Februar/März 2022) nach der Geburt 20 - 30h/ Woche arbeiten beim eigenen AG - Elterngeld beziehen in den ersten 12 Monaten (abzüglich der Mutterschutzzeit), danach Bezüge der geleisteten Stunden beim AG - Partner nimmt 2 Monate Elternzeit (z.B. August 2021 und Januar 2022 - bekommt er dann auch das Elterngeld für die 2 Monate) geht das? Ist es möglich das so anzumelden und die Geldbezüge entsprechend so aufzuteilen? Version b) ohne die 6h/ Woche nach 4 Monaten Es klingt für mich nach einer guten Lösung, da man in der Elternzeit die Zeiten recht flexibel handhaben kann und es ja sein kann, dass ich erst ab April 2022 einen KitaPlatz bekomme. Zudem verlängert sich meines wissens der Kündigungsschutz und ich muss nicht gleich einen Teilzeitvertrag (nach 12 Monaten Elternzeit, bei Anmeldung von 12 Monaten) unterschreiben und verliere den "Anspruch" auf meine Vollzeitstelle mit 37,5h/Woche... Vielen lieben Dank vorab für die Unterstützung. Ich bin so dankbar für Ihre Experten-Meinung. Sollte etwas unklar formuliert sein, gerne Fragen :-) Gruß Alexandra

von Alexandra022021 am 11.09.2020, 11:49



Antwort auf: 2 Jahre Elternzeit, 1 Jahr Elterngeld??

Hallo, es gehen beide Varianten. Aber: Er zahlt nach dem Jahr auch die geleisteten Stunden von davor? Nein, das geht nicht. Das wäre eine Umgehung und könnte als Betrug gewertet werden. Sinnvoller ist es, EG-Plus zu beziehen, wenn Sie direkt wieder in TZ arbeiten wollen. Also 2 Jahre beantragen und dann eben TZ in EZ zu arbeiten und EG-Plus. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.09.2020



Antwort auf: 2 Jahre Elternzeit, 1 Jahr Elterngeld??

Wann sind die 4 Monate? Gesehen vom ET 12.02.2021? Dann würde der Mutterschutz mit reinfallen. In der Zeit darf nicht gearbeitet haben. Der 6h-Vertrag sollte erst nach Beendigung vom Mutterschutz greifen. Nicht, dass der AG das Muttefschutzgeld sonst danach zahlt. Bitte rechnen sie nach, ob die 6h/Woche bei ihrem AG nicht das EG verringern. Man darf zwar bis zu 30h/Woche in der EZ arbeiten, wobei das auf das EG angerechnet wird. Ihr Mann kann seine EZ nehmen wann er möchte. Ihnen stehen beide je 3 Jahre zu, wobei es nur in den ersten 14 Monate EG gibt. Er kann EZ für August 21 und Januar 22 nehmen. Bedenken Sie, dass er es mind. 7 Wochen vor Beginn der EZ seinem AG melden muss. Meldet er es früher, wss er kann, greift der Kündigungsschutz trotzdem nur für die 7 Wochen vot Beginn der EZ. Damit er EG-Anspruch hat wird er beide Monate angeben müssen. Schließlich muss die EG-Stelle wissen, ob der Zeitraum innerhalb der 14 Monate liegt wg. dem EG. Bedenken Sie, dass die meisten Betreuungsplätze zu August frei werden. Jenachdem wann bei ihnen in dem Jahr Sommerferien sind kann der Start sich nach hinten schieben. Und da nicht alle Kinder zeitgleich eingewöhnt werden können kann es September oder Oktober werden, ehe die Eingewöhnung für das Kind startet. Für die Eingewöhnung sollte Zeit eingeplant werden. Idealerweise ca.4 Wochen. Es kann sein, dass im Jahr Plätze frei werden und entsprechend besetzt werden. Es gibt zwar ein Rechtsanspruch auf Betreuung ab dem 1.Geburtstag, doch der kann bis zu 30 Minuten entfernt sein (berechnet nach Öffentlichen Verkehrsmitteln) und für 5h/tgl.. Haben Sie sich diesbzgl. schon erkundigt? Dass Sie direkt 2 Jahre EZ nehmen hat den Vorteil, dass sie das 3.Jahr ohne Zustimmung des AG anhängen können. Das ist davor nicht möglich. Ich würde dem AG schreiben, dass ich 2 Jahre EZ nehme und bsp. nach dem 1.Jahr (oder 14 Monate) TZ in EZ mit 30h/Woche arbeiten möchte. Da bleibt die Option offen die TZ in EZ nicht wahrzunehmen. Denken Sie immer daran, dass auf dem Vertrag TZ in EZ steht. Ist das nicht der Fall, löst er den "alten" Vertrag ab. Daher ist es wichtig, darauf zu achten. Wenn ihr AG ihnen kein TZ in EZ anbieten kann, dann können sie TZ in EZ bei einem anderen G tätig sein. Allerdings nur mit Zustimmung des AG, wo sie in EZ sind. Bedenken Sie, dass ihr AG ihnen TZ in EZ ermöglicht, sie aber keinen Anspruch auf bestimmte Zeiten haben. Woanders TZ in EZ zu arbeiten wg. besseren Arbeitszeiten ist nur möglich wenn ihr AG zustimmt. Allerdings wird er es dann eventuell nicht machen, weil er eine TZ in EZ Stelle für sie hätte. Ich würde da horchen, ob TZ in EZ überhaupt möglich ist. Vielleicht machen das schon Kollegen? Sie können auch ihren Chef fragen, ob er eine Möglichkeit für sie dafür sieht. Das was da besprochen wird ist nicht bindend, kann aber helfen zu wissen wie es aussehen kann. Wenn finanziell möglich können sie 1 Jahr EZ mit EG-Bezug machen und im Anschluss das 2.Jahr TZ in EZ arbeiten. Wenn sie merken, dass das gut klappt können sie das 3.Jahr EZ anhängen. Und sollten sie in der Zeit evtl. wieder schwanger werden können sie die EZ zu Beginn des Mutterschutzes beenden und es greift der "alte"Vertrag. Das ist finanziell durchaus für den Mutterschutz vorteilhaft. Das neue EG würde auf die 12 Monate vor Geburt berechnet, was TZ in EZ ist. Es wird weniger sein als beim 1.Kind, wobei es bis zum 3.Geburtstag des 1.Kindes 10% vom EG als Geschwisterbonus gibt. Ich weiß, es ist sehr weit gedacht.

von Ani123 am 11.09.2020, 21:06



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