Hallo Fr Bader ,
Ich blickte beim Elterngeld nicht so wirklich durch. Ich würde gerne wenn im märt mein Baby kommt 2 Jahre in elternzeit gehen und das Geld auf 2 Jahre splitten. Jedoch steht im Antrag auch was von basiselterngeld etc. was genau bedeutet das? Mein Mannwird ganz normal arbeiten und ich werde zu hause bleiben. Wie müsste ich den mein Antrag gestalten damit ich finanziell gut darstehe?
Mit freundlichen Grüßen
von
Aylin08
am 05.11.2017, 23:31
Antwort auf:
Elterngeld basiselterngeld 2 Jahre
Hallo,
am besten lesen Sie hier erst einmal die Basics:
http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/
Sie können es sich auf 12 Mo auszahlen lassen o eben halbiert auf 24 Mo (Abzgl MG-Monate)
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.11.2017
Antwort auf:
Elterngeld basiselterngeld 2 Jahre
Falls du nicht vor hast nach dem Mutterschutz in TZ zu arbeiten ist es für dich egal ob du das Basiselterngeld nimmst - wo du dann eben bis zum 12ten Lebensmonat längstens das volle Elterngeld bekommst. oder ob du splittest und doppelt so lange das halbe EG bekommst als Elterngeld Plus. wenn Du eh einen AG hast und damit "echte" Elternzeit nimmst, bist du darüber eh krankenversichert. Für Frauen die nicht verheiratet sind, keinen AG haben oder warum auch immer sonst ihre krankenversicherung selbst zahlen müssten kann EG Plus vorteilhafter sein - weil sie darüber versichert wären. Da du einen AG hast, entfällt dieser Punkt eh bei dir.
Zweite Option wäre noch wen du planen würdest innerhalb der EZ in TZ zu arbeiten. da ist es nämlich so, das solange wie du EG bekommst das EG mit dem verdienst verrechnet wird. Bei Bais-Elterngeld sind die Freibeträge noch geringer wie bei EG Plus. Falls du im ersten Jahr auf keinen Fall arbeiten willst, aber im zweiten Jahr schon, dann rate ich dir zum Basis-Elterngeld. Falls du auch im zweiten Jahr nicht arbeiten willst, wäre das auch egal. Echte Vorteile würde dir dann aber auch das EG Plus nicht bringen.
In wenigen Fällen kann es aus Steuergründen sinnvoll sein EG Plus zu nehmen, da solltet ihr aber eine Steuerfachmann dann zu rate ziehen.
Bliebe nicht Punkt 4, falls ihr überlegt direkt nach dem ersten Kind das nächste zu bekommen. Dann könnte es sinnvoll sein wenigstens einen Teil der Monate zu splitten. Weil, beim Basis-EG werden längstens 12 Monate ausgeklammert von der Berechnung für das neue EG beim zweiten Kind, beim EG Plus längstens 14 Monate. dafür langt es dann aber wenn man 2 Monate splittet, alles darüber hinaus bringt keinen Mehrwert.
Falls du 2 Jahre daheim bleiben willst, Kind2 auch nicht angedacht ist, du eh Pflichtmitglied in einer gesetzlichen KK bist und dein Arbeitsvertrag auch nicht zufälligerweise jetzt in den zwei Jahren ausläuft dürftest du also absolut keinen Mehrwert beim EG Plus haben. Im gegenteil, du schenkst dem Staat die Zinsen welche du bekommen würdest, würdest du Basis-Elterngeld nehmen und die eine Hälfte davon monatlich zur Seite legen auf´s Sparbuch für das zweite Jahr EZ.
Bedenke im übrigen, die Zeit wo du Mutterschaftsgeld bekommst kannst du nicht splitten, also mindestens 8 Wochen Mutterschutzgeld musst du selbst teilen. Trotzdem wird dir das aber beim EG abgezogen bei den Bezugsmonaten. Du kannst also keine 12 Monate EG splitten sondern nur 10 Monate.
Mitglied inaktiv - 06.11.2017, 16:46