Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, meine Tochter wurde am 20.09.2010 geboren. Seit dem 20.09.2011 arbeite ich wieder. Nun bin ich, relativ überraschend wieder schwanger und der errechnete Geburtstermin ist der 20.09.2012. Nun meine Frage: Bekomme ich trotzdem Elterngeld? Ich habe ja, wenn man den Mutterschutz mit berücksichtigt,kein volles Jahr arbeiten können. Oder kann ich auf die 6 Wochen Mutterschutz verzichten, damit ich mein Elterngeldanspruch erwirke? Vielen Dank im Voraus. D.Mannaa
Hallo, Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anspruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindestbetrag ist aber 300 €. Liebe Grüsse, NB
Jazzy1982
Hallo! Coole Daten:-))) Dir stehen glaube ich dir 300€ Regelsatz zu! LG
Mitglied inaktiv
Naja, abzüglich Mutterschutz und dann 12 Monate zurück lande ich bei August 2011. Da hast Du noch Elterngeld bezogen, also wird das alte Netto verwendet. Und ab da dann Dein Verdienst. Das zählst Du zusammen und teilst es durch 12. Ist das unter 1000€ , dann bekommst Du für jede 20€ drunter 1% mehr Elterngeld. Als Beispiel : Es sind 900€ , dann kommen 5x a 20€ = 5% dazu. Wenn wir von eigentlich 67% EG ausgehen sind es dann bei Dir 72% Elterngeld von den 900€ . Plus 75€ Geschwisterbonus bis das erste Kind 3 ist.
SumSum076
Wenn du nicht auf die 12 Monate kommst, werden die "fehlenden" Monate aus der Zeit vor der 1. Geburt genommen! Ich schreibe dir später die genauen Monate auf. Es wird auf keinen Fall, nur weil man die 12 nicht voll bekommt, komplett mit dem alten Gehalt gerechnet!!! Gruß Sabine
Mitglied inaktiv
Ich danke euch allen für eure Antworten...nun bin ich schon etwas beruhigter! Ich würde mich freuen, wenn Du mir die Monate noch aufschreiben könntest :-) LG Dima
SumSum076
Beim errechneten Termin 20.09. beginnt der Mutterschutz am 09.08. und reicht bis zum 15.11.12 (wenn das Baby sich an der Termin hält). Dann werden zur Berechnung heran gezogen: 1 - Jul 12 - neuer Lohn 2 - Juni 12 - neuer Lohn .... 9 - Nov 11 - neuer Lohn 10 - Okt 11 - neuer Lohn Sep 11 bis Sep 10 fallen wg Elterngeld raus Aug 10 fällt wg Mutterschutz raus 11 - Juli 10 - alter Lohn 12 - Juni 10 - alter Lohn Alles zusammen wird durch 12 geteilt, und davon gibts ca 65%. Hinzu kommen 10% (min 75 Euro) Geschwisterbonus. Gehts du nun den ganze August 12 noch arbeiten (Verzicht auf Mutterschutz), dann hast du zwar einen Monat mehr mit dem neuen Lohn, aber eben auch 1 weniger mit (denke ich) vollem Lohn = weniger Elterngeld. Gruß Sabine
Ähnliche Fragen
Ladies and Gentlemen I have been employed in Germany since March 2023. My daughter was born on April 25, 2025. My maternity leave began on March 13, 2025, and is scheduled to last until June 19, 2025. However, my employer has offered a voluntary severance package that provides for a mutually agreed termination of employment with severance pa ...
Guten Tag, ich bin endlich wieder schwanger :) Leider hat es etwas länger gedauert als wir wollten und jetzt sind es zischen dem ersten Kind 20.08.2022 und dem Geschwisterchen 11.11.2025 drei Jahreswechsel geworden. Beim ersten Kind bekam ich den 12 Monate lang den Maximalwert des Elterngelds, da ich entsprechend verdient habe. Jetzt war ...
Ich komme nicht mehr mit... Ich beziehe EG plus. Kann mein Mann die Monate 13+14 Basis-EG beziehen? Vielen Dank
Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ? Danke und viele Grüße
Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...
Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...
Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.) Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...
Guten Tag Frau Bader, wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...
Guten Abend Frau Bader, wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25. Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...
Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...
Die letzten 10 Beiträge
- Schwester passt auf Bruder auf
- Stille Geburt 36. SSW
- Änderungskündigung
- Arbeitsvertrag
- Schwanger/Krankengeld
- Kündigung in Elternzeit wegen Betriebsaufgabe
- Meine Eltern wollen die obsorge meines kindes
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname