Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, meine Tochter wurde am 20.09.2010 geboren. Seit dem 20.09.2011 arbeite ich wieder. Nun bin ich, relativ überraschend wieder schwanger und der errechnete Geburtstermin ist der 20.09.2012. Nun meine Frage: Bekomme ich trotzdem Elterngeld? Ich habe ja, wenn man den Mutterschutz mit berücksichtigt,kein volles Jahr arbeiten können. Oder kann ich auf die 6 Wochen Mutterschutz verzichten, damit ich mein Elterngeldanspruch erwirke? Vielen Dank im Voraus. D.Mannaa
Hallo, Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anspruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindestbetrag ist aber 300 €. Liebe Grüsse, NB
Jazzy1982
Hallo! Coole Daten:-))) Dir stehen glaube ich dir 300€ Regelsatz zu! LG
Mitglied inaktiv
Naja, abzüglich Mutterschutz und dann 12 Monate zurück lande ich bei August 2011. Da hast Du noch Elterngeld bezogen, also wird das alte Netto verwendet. Und ab da dann Dein Verdienst. Das zählst Du zusammen und teilst es durch 12. Ist das unter 1000€ , dann bekommst Du für jede 20€ drunter 1% mehr Elterngeld. Als Beispiel : Es sind 900€ , dann kommen 5x a 20€ = 5% dazu. Wenn wir von eigentlich 67% EG ausgehen sind es dann bei Dir 72% Elterngeld von den 900€ . Plus 75€ Geschwisterbonus bis das erste Kind 3 ist.
SumSum076
Wenn du nicht auf die 12 Monate kommst, werden die "fehlenden" Monate aus der Zeit vor der 1. Geburt genommen! Ich schreibe dir später die genauen Monate auf. Es wird auf keinen Fall, nur weil man die 12 nicht voll bekommt, komplett mit dem alten Gehalt gerechnet!!! Gruß Sabine
Mitglied inaktiv
Ich danke euch allen für eure Antworten...nun bin ich schon etwas beruhigter! Ich würde mich freuen, wenn Du mir die Monate noch aufschreiben könntest :-) LG Dima
SumSum076
Beim errechneten Termin 20.09. beginnt der Mutterschutz am 09.08. und reicht bis zum 15.11.12 (wenn das Baby sich an der Termin hält). Dann werden zur Berechnung heran gezogen: 1 - Jul 12 - neuer Lohn 2 - Juni 12 - neuer Lohn .... 9 - Nov 11 - neuer Lohn 10 - Okt 11 - neuer Lohn Sep 11 bis Sep 10 fallen wg Elterngeld raus Aug 10 fällt wg Mutterschutz raus 11 - Juli 10 - alter Lohn 12 - Juni 10 - alter Lohn Alles zusammen wird durch 12 geteilt, und davon gibts ca 65%. Hinzu kommen 10% (min 75 Euro) Geschwisterbonus. Gehts du nun den ganze August 12 noch arbeiten (Verzicht auf Mutterschutz), dann hast du zwar einen Monat mehr mit dem neuen Lohn, aber eben auch 1 weniger mit (denke ich) vollem Lohn = weniger Elterngeld. Gruß Sabine
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