Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beistandschaft/Unterhaltsstreitigkeiten

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beistandschaft/Unterhaltsstreitigkeiten

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Ich habe für meine tochter eine Beistandschaft beim Jugendamt. Es soll ein neuer Unterhaltstitel erstellt werden (Aufforderung vom JugA). Es kam schon zu außergerichtlichen Vergleichen meinerseits, aber der Kindesvater machte immer einen Rückzieher und wollte noch weniger als die 100 vom JugA berechneten Prozente zahlen. Nun geht es vor Gericht (Verfahren ruhte wegen der Vergleichsverhandlungen), beide erhalten wir PKH und mein Exmann hat eine RAin. Nun sagt mir mein JugA, daß mir bei diesem =Prozeß Kosten entstehen könnten. Kann das passieren und wenn ja in welchem Fall. Ich bin übtigens alleinerhiehende Mutter von 3 Kindern und könnte keine Gerichts- oder Anwaltskosten bezahlen. Erna


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, haben Sie denn keinen Anwalt? Sie können Prozesskostenhilfe beantragen!Außerdem fragt sich, ob Sie überhaupt befugt sind zu klagen-oder das JA, wenn es vorgeleistet hat. Gruß, NB


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Auch du hast ANrecht auf Prozesskostenhilfe und für den ANwalt holst du dir auf dem Amtsgericht einen Beratungsschein, dann kostet dich der Anwalt max. 10,00 Euro und der Prozeß gar nichts. LG


Mitglied inaktiv

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Hallo!! Prozeßbevollmächtigt ist das Jugendamt, d.h. ich habe keinen Anwalt. Die Klage wurde vom JugA eingereicht, weil der Vater außergerichtlich nicht gewillt ist, den vom JugA geforderten Betrag zu beurkunden. Was meinen Sie mit vorgeleistet. Also der Vater hat erst den Betrag des bisherigen titels gezahlt und seit 9/04 den Betrag, den seine Anwältin berechnet hat. Gruß Erna


Mitglied inaktiv

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Das JugA meint mit den eventuell für mich entstehenden Kosten die gegnerischen Anwaltskosten.


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