Mitglied inaktiv
Guten Tag Frau Bader! Ich habe eine Frage an Sie. Und zwar stehen mein Mann und ich kurz vor unserer 1. ICSI Behandlung. Im Vorfeld wollte ich die Kostenfrage klären. Die Kasse meines Mannes (DeBeKa) zahlt kommentarlos ihren hälftigen Anteil, da er aufgrund "Verursacherprinzip" derjenige ist, woran es liegt. Die Beihilfe will zwar die Kosten für die Untersuchungen, Medikamente etc. auch zahlen aber NICHT die eigentliche ICSI. Die beruft sich auf ein Urteil aus Mai 2001. Nun meine Frage: a) gibt es ein aktuelleres Urteil, denn ich weiß daß die Kassen zahlen MÜSSEN (hab auch mit der Barmer gesprochen) b)haben Sie evtl. einen Gesetzestext, womit ich gegen dieses Urteil Widerspruch einlegen kann bzw. eine Internetseite, wo ich selbst nachschlagen kann Über Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen. Gruß Manuela
Liebe Manuela, hierfü (und die Probleme der Betroffenen) gibt es ein eigenes Forum (habe ich mit dem Team für RUB eingerichtet, weil so viele Kassen Ärger machen). Bitte gehen Sie auf das Forum KInderwunsch und von dort auf das ICSI-Forum. Gruß, NB
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