Mitglied inaktiv
Bin ich (Beamtin, nicht verheiratet) während der Elternzeit beihilfeberechtigt?
Hallo, sorry, dass hängt vom jeweiligen Dienstherrn/ Bundesland ab-keine Ahnung.Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Ich bin beim Land NRW beschäftigt. Dort ist es so, dass man während der Elternzeit einen Beihilfeanspruch hat. EGAL OB VERHEIRATET ODER NICHT. (Das heißt, für Verheiratete, dass man nicht in die Geseztliche Krankenversicherung des Ehemannes aufgenommen werden kann. Man muss also weiterhin die private Krankenversicherung bezahlen.) Das Land zahlt aber einen Zuschuss von etwa 30 Euro, solange Du im Erziehungsurlaub/ Elternzeit bist. ( ist natürlich ein Witz, wenn man bedenkt, was die Versicherung kostet). Der Zuschuss wird auch gezahlt, wenn du unterhälftig beschäftigt bist. Ab dem zweiten Kind hast du dann einen erhöhten Beihilfeanspruch ( 70 % statt 50%). Im übrigen hat auch Dein Kind einen Beihilfeanspruch. (80%) Hier hast Du aber ein Wahlrecht, ob Du es beim Vater oder bei Dir versicherst. Erst wenn Du die Beurlaubung nach der Elternzeit hast, (§85 LBG ist das glaube ich), dann kannst Du unter bestimmten Voraussetzungen in die gesetzliche Versicherung aufgenommen werden, da gibt es ein recht neues Urteil zu. Solltest Du noch Fragen haben, dann kannst Du Dich gerne mal bei mir melden. Gruß Silke
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