Lina101216
Hallo, ich bin im Netz leider nicht fündig geworden, vielleicht habe ich aber auch die falschen Stichworte verwendet... Mein Kind wurde am 07.12. geboren. Ich bin bis dahin in Elternzeit. Ist es möglich, dass mein Mann im Januar und Februar Elternzeit nimmt? Der Arbeitgeber ist leider überhaupt nicht fit, was das Thema angeht und stimmte Januar und Februar zu, weil ihm Dezember aufgrund vieler Urlaube nicht passt und er es eh nicht gerne sieht, wenn Elternzeit gekommen wird... Geht das oder müsste mein Mann ab dem 07.12 dann in Elternzeit? VIele grüße
Hallo, das Kind ist 2016 geboren u Sie wollen bis Dez 2017 Urlaub nehmen? Sie haben ein "nicht" vergessen bzgl. des AG? Da muss der AG nicht zustimmen, es gibt einen Anspruch Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Was die Elternzeit betrifft geht das. Wenn er dafür Elterngeld haben möchte geht das nicht, dafür muss er spätestens ab 07.12. gehen. Was er machen könnte, aber nicht muss. 07.12. bis 06.01. Elteengeld Plus wählen und bis zu 30 Stunden die Woche arbeiten. Der Verdienst wird dann aber aufs Elteengeld angerechnet. Den Januar dann normal ohne Arbeit bis 06.02.
Mitglied inaktiv
EG Plus und auch normales EG geht nicht, weil nur ein Monat. Er müsste mindestens 2 LEBENS-Monate nehmen, sonst hat er gar keinen Anspruch auf EG. Heißt, er muss mindestens vom 7.12.17 - 7.02.18 in EZ gehen und dann auch EG beziehen. Schieben geht da nicht. Was er machen kann ist das er innerhalb der EZ bis zu 30 Std die Woche arbeitet, würde dann entsprechend beim EG gekürzt. Davon ab kann er auch beides anders kombinieren, zB indem er vom 7.12-6.01 und vom 7.02-6.03 EG Plus nimmt, in diesen beiden Monaten in TZ arbeitet. Und in dem Monat vom 7.01-6.02 - also dem mittleren der drei dann komplett daheim bleibt. Dann kann er Monat 1 und 3 EG Plus nehmen, und Monat 2 normales EG. Oder er verlängert auf 4 Monate, also vom 7.12 - 6.4, nimmt alle 4 Monate EG Plus und arbeitet nebenbei mit bis zu 30 Std. Es gilt halt, mindestens 2 Monate muss man nehmen und es müssen Lebensmonate, nicht Kalendermonate sein damit man überhaupt Anspruch auf EG hat und diese beiden müssen in den ersten 14 Lebensmonaten liegen. Wählt man EG Plus, dann gilt weil eben halbe Auszahlung bei doppelt so langer Bezug das 1 EG-Monat 2 EG-Plus- Monaten entspricht. Ganz nebenbei hat der AG aber eh kein Mitspracherecht. Das ist kein Antrag auf EZ wo man die Erlaubnis des Chefs braucht, sondern ein Rechtsanspruch den der AG abzunicken hat. Fraglich ist halt wie sich das auf das Arbeitsverhältnis dann auswirkt - deshalb sollte man schauen wegen Kompromissen. Davon ab muss dein Mann aber 7 Wochen vor Antritt der EZ diese beim AG einreichen - wird also langsam knapp. Der AG muss nicht auf 7 Wochen bestehen, kann es aber.
Lina101216
Danke schon mal für die Antworten. Genau, langsam wird es knapp, deswegen frag ich hier nochmal. Dass es sich nicht um einen Antrag im eigentlichen Sinne handelt, weiß ich, aber wie du, Dansyhope, schon schriebst, ist halt die Frage, wie sich das auf das Arbeitsverhältnis auswirkt. Dann schauen wir mal, wie wir es lösen. Viele Grüsse
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