Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, vielleicht koennen Sie mir die Rechtslage zu folgender Situation beschreiben? Befristeter Vertrag als Beamtin auf Zeit (Bayern), ein Jahr unbezahlter Soinderurlaub im Ausland (USA) fuer Forschung. Am Ende dieses Sonderurlaubes Geburtstermin. Krankenversicherung in D ruht, versichert in USA fuer dieses Jahr. Wie ist das nun? Endet der Sonderurlaub vorzeitig mit Beginn des Mutterschutzes oder beginnt der Mutterschutz/die Elternzeit erst mit Ende des Sonderurlaubes (Ist gerade an der Kante)? Kann ich das Mutterschutzgeld vergessen, da im Ausland? Laeuft der befristete Vertrag in der Elternzeit weiter und dann einfach aus? Oder kann man anschliessend die Jahre dranhaengen? Auch bei mehreren Kindern hintereinander? Sie sehen, eine etwas verzwickte Situation und wohl auch ein Grund, warum Wissenschaftlerinnen kaum Kinder bekommen. Fuer Ihren Rat bin ich sehr dankbar. MfG, Susan
Hallo, für Beamtinnen gelten, je nach Dienstherrn, eigene Beamtengesetze. Ich kann also nichts dazu sagen, weil ich nicht weiß, welches Kommunal-, Landes- oder Bundesgesetz hier Anwendung findet. Gruß, NB
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