Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, habe versucht durch lesen der anderen Beiträge an meine Antwort zu kommen, was mir leider nicht geglückt ist... also versuche ich es nun direkt bei Ihnen. Ich bin in der 19 SSW, und am 17.05.2005 beginnt mein Mutterschutz. Mein Arbeitsvertrag ist befristet bis zum 31.05.2005. Jetzt meine Fragen: Muss ich mich Arbeitslos melden? Steht mir Arbeitslosengeld zu? Da mein Mann noch bis Ende Januar 2006 in Haft ist und somit kein Einkommen hat, stehe ich Finanziell alleine da. Den Erziehungsurlaub werde ich antreten, da ich auch keine möglichkeit habe das Kleine anders unterzubringen. Somit stehe ich dem Arbeitsmarkt ja erstmal nicht zur verfügung. Hoffe sie können mir ein wenig weiterhelfen. Vielen Dank im Vorraus.
Hallo, melden Sie sich schnellstmöglich beim AA. Sie erhalten aber nur Leistungen, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Vberfügung stehen. Ansonsten bleibt nur Sozialhilfe/ Harzt IV. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo ! wenn Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst hast Du auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld ! Da wirst Du Sozialhilfe (oder wie das jetzt bei Harz 4 heißt ) beantragen müssen ! LG Melanie
Mitglied inaktiv
Liebe werdende Mama Also, du bekommst während des Erz.urlaubs kein Arbeitslosengeld, solltest Dich aber DRINGEND noch vor der Geburt beim Arbeitsamt melden, damit Du nach Ende des Erz.urlaubs (Egal wie lange Du ihn nehmen wirst) ALG bekommst. Zweitens bekommst Du Mutterschaftsgeld bis zwei Monate nach Geburt. Das zahlen dein Arbeitgeber+Krankenkasse (befristeter Vertrag egal). Dazu kommen auch noch Erziehungs- und Kindergeld und falls Du noch Urlaub hast, den Du nicht nehmen kannst, lass ihn dir auszahlen. Ansonsten wendest Du Dich tatsächlich ans Sozialamt. LG, Holli
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