Sunrise271
Hallo Frau Bader, vielleicht können Sie mir helfen. Nach einer späten Fehlgeburt und einer Totgeburt bekomme ich in meiner aktuellen Schwangerschaft wahrscheinlich ein BV. Ich habe aber nur einen befristeten AV bis 31.12.2020. Der Mutterschutz beginnt am 06.01.2021. Ich weiß, dass ich in dieser Zeit keinen Anspruch auf ALG1 habe. Bin ich aber trotzdem krankenversichert? Erhalte ich Mutterschutzgeld und wenn ja, in welcher Höhe? Oder sollte das BV lieber nur bis 31.12.2020 ausgesprochen werden? Macht es einen Unterschied bezüglich des Mutterschutzgeldes? Ganz vielen Dank für Ihre Hilfe!
Hallo, ein BV können Sie nur aufgrund der Gefahr einer Fehlgeburt nicht bekommen, sondern nur, wenn von der Arbeit eine Gefahr für die Gesundheit von Mutter und KInd ausgehen. Ansonsten ist die Krankschreibung das richtige Mittel. Wenn der FA ein indiv. BV ausspricht, stehen Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung u bekommen auch kein ArbGeld 1. Eine Befristung, wie vorgeschlagen, halte ich für problematisch (es sei denn, es ist mit der SSW zu begründen). Dann sind Sie auch nicht krankenversichert. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Nein ohne alg1 auch keine Krankenversicherung. Lass das BV befristen auf 31.12 Dann hast du Anspruch auf ALG und damit KV und Mutterschaftsgeld Ohne ag hast du keine ez und nur durch das Elterngeld pflichtversichert kostenlos
Felica
BV bis zum 31.12.20 befristet. 3 Monate vorher arbeitssuchend melden. Resturlaub nicht auszahlen lassen sondern nehmen da sich sonst der ALG1-Bezug verschieben könnte. Ohne Anspruch auf Alg1 kein Mutterschaftsgeld. Das unbedingt umgehen. Notfalls auch per AU statt BV. Falls Anspruch auf ALG1 wegfällt musst du dich selbst versichern, auch dann im EG-Bezug.
Sunrise271
Kann man den Resturlaub noch nach Vetragsende nehmen? Verlängert sich dadurch das Arbeitsverhältnis?
Felica
Nein, verlängert sich nicht. Ausser der AG verlängert den Vertrag. Das wäre natürlich die beste Option.
Sunrise271
Vielen Dank für Ihre Antwort Frau Bader. Angenommen der FA stellt ein BV bis zum Mutterschutz aus: Hätte ich dann trotzdem Anspruch auf Mutterschutzgeld und wäre ich während der Elternzeit krankenversichert? Laut FA sind die medizinischen Gründe für ein BV gegeben. Dankeschön!
Dojii
Soweit ich weiß nicht. Ab dem Moment, an dem dein Arbeitsvertrag endet müsstest du ALG-1 In Anspruch nehmen, um krankenversichert zu bleiben und später Mutterschaftsgeld nutzen zu können. Aber dadurch, dass dein BV über den Arbeitsvertrag hinaus aktiv ist, stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, verlierst deinen Anspruch auf ALG-1, deine kostenlose Krankenversicherung und damit deinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
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