Primula
Guten Tag, ich habe mich zu Beginn meiner SSW noch beworben, da sich das Verfahren hingezogen hat, wäre ich bei Beschäftigungsbeginn schon in der 20 SSW. Es handelt sich hierbei um einen 1 jährigen befristeten Vertrag und möglicherweiße käme ich (je nach Auslegung/Änderung der Corona Regeln) direkt in ein Beschäftigungsverbot, so dass ich möglicherweiße gar nicht innerhalb des Vetragszeitraums arbeiten könnte. Unabgähging von der Gewissensfrage, darf ich trotzdem den Vertrag unterschreiben, ohne davor von meiner SSW zu erzählen? Vielen Dank für Ihre Antwort!
Hallo, jap. Liebe Grüße NB
mellomania
Ja
Wurzelwurm
Ja darf man leider machen. Würde mich aber nicht auf eine Vertragsverlängerung einstellen.
Primula
Danke für die schnellen Antworten. Warum leider Wurzelwurm? Natürlich ist es eine doofe Situstion, aber ich finde es gut und wichtig, dass Frau nicht wegen einer SSW einen Job nicht bekommt. Ich bin ja noch für einige Monate arbeitsfähig und es gibt für mich keinen Grund nicht zu arbeiten. Ich spekuliere auch nicht auf ein Beschäftigungsverbot, wollte es aber rechtlich abklären, da es im Bereich des möglichen ist und ich in meiner Umgebung mitbekommen habe, dass es da inzwischen sehr unterschiedliche Vorgehensweisen wegen Corona gibt. Dem Arbeitsgeber kann es ja auch passieren, dass man(n) nach kurzer Zeit wieder kündigt- und zusätzliche Kosten entstehen meines Wissens nicht für den AG, da der Mutterschutzgeld wieder zurückerstattet bekommt.
Mitglied inaktiv
Nur mal so am Rande.... Der AG hat trotzdem Kosten. Nicht genommenen Urlaub den er auszahlen muss z.b. Und noch ein Tipp am Rande: du bist nur solange kostenlos versichert, wie du Elterngeld beziehst. Also falls der Vertrag während der Elternzeit ausläuft.
Wurzelwurm
Natürlich entstehen für den neuen AG zusätzliche Kosten, denn er muss dann für sich wieder Ersatz suchen, zahlt dann doppelten Urlaub, nämlich deinen, den du im Mutterschutz (falls du überhaupt bis dahin arbeitest, sonst noch mehr) erwirtschaftest aber dafür nichts leistest und den für die neue Kraft. Er hat wieder Bewerbungskosten. Klar kann das bei einer Kündigung auch passieren, das ist dann aber nicht vorsätzlich schon von vornherein so kalkuliert in der Regel. Und natürlich ist es für die Frauen super, halt für die AG nicht, aber man sieht ja gerne nur seine eigene Welt.
KielSprotte
Und wer zahlt die Umlage 2 aus der die ganzen BVs finanziert werden - richtig die Arbeitgeber! Und du kannst zugucken, wie diese steigen - warum wohl? Wg. Frauen, die mit dem positiven Test nach einem BV schreien, weil sie ja eh schon monatelang Rückenschmerzen haben, wo nichts gg. unternommen wird, aber jetzt bitte her mit dem BV - z.B. (nicht du).
Berlin!
Ja, natürlich darfst Du das. Und die gleichen Frauen, die hier so bissig die armen, armen Arbeitgeber*innen verteidigen sind die ersten, die Dich faul nennen, wenn Du trotz Schwangerschaft nicht arbeitest und damit der Allgemeinheit dann auf der Tasche liegst.
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