Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Befrist.Vetrag: Arbeitslosengeld I nach Elterngeld möglich

Frage: Befrist.Vetrag: Arbeitslosengeld I nach Elterngeld möglich

Sofig

Beitrag melden

Guten Tag Frau Bader, ich brauche Ihre Hilfe, weil ich bis Heute keine klare Information bekommen konnte. - Termin für Geburt 24.06.13 - Befristeter Vertrag bis zum 30.09.2013: kann nicht verlängert werden. Ich möchte nach der Geburt des Kindes für 12 Monaten Elterngeld beziehen. Meine Frage wäre nun, ob ich nach dem Ende des Elterngeldes Arbeitslosengeld I bekommen könnte oder nicht. Wäre es dazu vielleicht sinnvoll, nach der Geburt bis zum Ende des Arbeitsvertrags in Mutterschutz zu bleiben bzw. für eine kurze Zeit bis zum Ende des Vertrags wieder arbeiten, dann, nach dem Ende des Vertrags, sich kurz als arbeitsuchend melden und nur danach mit dem Elterngeld anfangen? Eigentlich möchte ich ab Sommer 2014 lieber wieder arbeiten, aber einen Job zu finden könnte nicht so einfach sein und deswegen frage ich mich, ob eine weise es gibt, trotz dem Elterngeld und dem befristeten Vertrag später Arbeitslosengeld I in Anspruch zu nehmen. Ich danke Ihnen herzlich.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ja, das können Sie, wenn Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (das Kind von jemand anderem betreut wird) Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Hallo Du denkst zu kompliziert :-) Du hast Mutterschutz, dann Elternzeit bis zum Ende des Vertrages. Wenn Du dann wieder arbeiten willst, dann meldest Du Dich beim Arbeitsamt, sobald Du einsetzbar bist und die Kinderbetreuung nachweisen kannst bekommst Du dann auch ALG 1. Und frage Deinen AG ob Du deinen Urlaub den Du auch noch i Mutterschutz erwirbst vorher nehmen kannst, denn sonst müsste er ihn nach Beendigung des Vertrages auszahlen, das wird dann als Einkommen aufs Elterngeld gerechnet. Eine schöne Schwangerschaft.


Sofig

Beitrag melden

Vielen Dank für die rasche Antwort! Ist es aber nicht so, dass ich Elterngeld für 12 Monaten bekomme, selbst wenn mein Vetrag vorher zum Ende kommt, d.h theoretisch,in meinem Fall, bis juni 2014? Auf welcher Basis wird danach ALG 1 kalkuliert? Herzliche Grüße


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo ich bekomme seit Februar 2018 Arbeitslosengeld 1 und bin Anfang November Mutter geworden, habe ich Anspruch auf mind. 300 Euro Elterngeld ? und mein Freund würde gerne Anfang Januar und Februar in Elternzeit gehen er ist Erwerbstätig hat er dann Anspruch auf elternzeit/Geld trotz das ich Arbeitslos bin? lg

Hallo Frau Bader, Ich habe im Februar 2018 meine Tochter bekommen und war bis Mai im Basiselterngeld. Anschließend habe ich bei meinem Arbeitgeber bis März 2019 geringfügig und zT bis 20 Stunden wöchentlich gearbeitet und EG plus erhalten. Im April habe ich den Arbeitgeber gewechselt und werde nun ab Juni die Stunden hochstufen, sodass ich ab J ...

Hallo frau bader, mein elterngeld läuft zum 13.7 aus. In meine Beschäftigung geh ich erst ab 1.8 wieder. Nun meine frage. Steht mir für die Übergangszeit arbeitslosengeld zu. Ich bin seit 2013 in diesem betrieb beschäftigt und alleinerziehend. Vielen Dank

Hallo Frau Bader, bis zum Geburtstermin beziehe ich 8 Monate Arbeitslosengeld 1. Ist es richtig, dass für die Berechnung meines Elterngeldes nur die letzten 4 Monate meiner Beschäftigung zählen? Also das Nettogehalt der letzten 4 Monate geteilt durch 12. Und von diesem Ergebnis 65%? Viele Grüße Franzi

Hallo Frau Bader, aufgrund von einer langwierigen Erkrankung beziehe ich inzwischen mein "Krankengeld" über die AfA als Arbeitslosengeld I (Nahtlosigkeitsregelung). Seit inzwischen 18 Monaten bin ich durchgehend krankgeschrieben. Eine Reha verlief ohne Erfolg. Ich möchte nun wissen, da mein Anspruch auf Arbeitslosengeld I einen Monat nach ...

Hallo, Ich bin jetzt noch angestellt bis 31.10.2020 angestellt. Im Moment schwanger, der entbidnungstermin ist der 11.03.21. danach ist 1 Jahr Elternzeit geplant. Für die Zeit von Nov bis zum Mutterschutz wird mich wohl niemand einstellen. Wenn ich also ab November bis zur Geburt Arbeitslosengeld beziehe, danach ein Jahr Elterngeld. Was ist d ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich war 12 Monate am Stück befristet versicherungspflichtig beschäftigt. Der Arbeitsvertrag endete im Mutterschutz. Nun werde ich 2 Jahre (22 Monate) Elterngeld plus beziehen (ohne darin zu arbeiten). Danach möchte ich mir eine neue Arbeitsstelle in Teilzeit suchen. Wenn ich mich 3 Monate vor Ablauf des Elterngelds arbei ...

Hallo Frau Bader, ich beziehe im Moment Arbeitslosengeld 2, muss man dann auch Elterngeld beantragen bzw. ist man verpflichtet Elterngeld zu beantragen? Danke im Voraus

Liebe Frau Bader, Ich hätte eine Frage zu dem Elterngeld. Aktuelle Situation schaut so aus das mein Jahr Elternzeit Ende Januar abläuft und ich danach Arbeitslos wäre. Leider hab ich erst ein Krippenplatz im Monat Mai. Mein Mann wollte eigentlich die Eingewöhnung nehmen. Ist es möglich das ich Elternzeit um 2 Monate verlängern quasi 14 Monate ...

Hallo, ich würde gerne wissen wie sich das Arbeitslosengeld 1 berechnet, wenn das Elterngeld zu ende ist und man während dieses bekommen hat noch Teilzeit (10h/Woche) gearbeitet hat. Diese Teilzeitstelle endet zusammen mit dem Elterngeld. Fließt diese Teilzeitbeschäftigung mit in das Arbeitslosengeld ein oder berechnet es sich nur aus der Besc ...