Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

befreiung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: befreiung

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kann man sich nach der elternzeit z.b. in der schule nochmal ein jahr beurlauben lassen. arbeite im öffentlichen dienst


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, für Beamtinnen gelten, je nach Dienstherrn, eigene Beamtengesetze. Ich kann also nichts dazu sagen, weil ich nicht weiß, welches Kommunal-, Landes- oder Bundesgesetz hier Anwendung findet. Gruß, NB


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