Hallo,
ich habe einen Termin am Familiengericht und möchte eine Befangenheitsantrag stellen da ich die Richterin und den Verfahrensbeistand für befangen halte da die beide schon in einen anderem Verfahren für mich zuständig waren.
Kann ich den Antrag stellen oder muss das ein Anwalt machen? Welche Gründe müssen vorliegen das mit ich einen anderen Richter bekomme bzw. Verfahrensbeistand?
lg Dagmar
von
dagmarwr
am 11.11.2018, 15:33
Antwort auf:
Befangenheit Familienrichterin und Verfahrenbestand Kinder
Hallo,
die Möglichkeit sehe ich nicht. Den Antrag würden mind 50 % stellen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.11.2018
Antwort auf:
Befangenheit Familienrichterin und Verfahrenbestand Kinder
hi,
ich denke, dass du damit nicht durchkommst und dir mit einem solchen Antrag keine Freunde machst.
Was ist denn vorgefallen, dass du über einen solchen Antrag nachdenkst?
Meine VB hat immer "Märchen" in die Stellungnahmen geschrieben, Dinge, die vorher komplett anders besprochen wurden aber das scheint bei VB üblich zu sein.
floe
von
la-floe
am 11.11.2018, 23:35