Nanel
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe im Oktober 2020 mein erstes Kind bekommen. Meine Elternzeit besteht noch bis Oktober 2023. Nun bin ich erneut schwanger. Mir ist bewusst, dass ich die Elternzeit zum Beginn der Mutterschutzes vorzeitig beenden darf. Nun würden wir dennoch gerne die Elternzeit vorzeitig beenden (Arbeitgeber wie auch ich), da meine Arbeitskraft gebraucht wird. Ich arbeite in einer Pflegeeinrichtung und darf somit nicht alle Tätigkeiten ausführen. Meine Tätigkeiten würden dann, im Rahmen eines individuellen Beschäftigungsverbotes, auf die Bereiche eingegrenzt werden, in denen ich gebraucht und keine Gefahr für mich besteht. Dieser Umfang wird allerdings, verständlicher weise, geringer sein als das, was ich zuvor gearbeitet habe. Mein Vertrag soll jedoch so erhalten bleiben. Wäre dies so rechtlich möglich? Vielen Dank im Voraus Nanel
Hallo, nein, das geht nicht. Sie können aber Tz in EZ arbeiten. Liebe Grüße NB
Dojii
Nein, man darf eine laufende Elternzeit nicht beenden (auch nicht in beidseitigem Einverständnis), um dann ein BV nutzen zu können. Die Lohnkosten, die durch dein (teilweises) BV entstehen, werden deinem Arbeitgeber von der Allgemeinheit unter Kontrolle der Krankenkasse erstattet. Würdest du die Elternzeit für ein BV beenden, würdest man gezielt diese Kostenerstattung selbst herbeiführen. Im einfachen Fall würde dein Arbeitgeber auf den Kosten des BV sitzen bleiben (was er sicher nicht will), da eine Erstattung abgelehnt werden würde und um schlimmsten Fall ist das Betrug, der durch die Krankenkasse zur Anzeige gebracht wird.
misses-cat
Dein Arbeitgeber darf dich in elternzeit für die Stunden anstellen die er dich braucht
Neverland
Arbeite doch TZ in EZ. Bis zu 32 Std die Woche. Für die Zeit wo der AG keibe Arbeit hat, kann er ein Teil-BV aussprechen. Das wäre so unproblematisch möglich.
misses-cat
Das erste Kind ist Oktober 2020 geboren die 32 Stunden darf man erst bei Kindern die ab dem 1.09.21 geboren sind
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