Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beendigung der Elternzeit

Frage: Beendigung der Elternzeit

Nanel

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe im Oktober 2020 mein erstes Kind bekommen. Meine Elternzeit besteht noch bis Oktober 2023. Nun bin ich erneut schwanger. Mir ist bewusst, dass ich die Elternzeit zum Beginn der Mutterschutzes vorzeitig beenden darf. Nun würden wir dennoch gerne die Elternzeit vorzeitig beenden (Arbeitgeber wie auch ich), da meine Arbeitskraft gebraucht wird. Ich arbeite in einer Pflegeeinrichtung und darf somit nicht alle Tätigkeiten ausführen. Meine Tätigkeiten würden dann, im Rahmen eines individuellen Beschäftigungsverbotes, auf die Bereiche eingegrenzt werden, in denen ich gebraucht und keine Gefahr für mich besteht. Dieser Umfang wird allerdings, verständlicher weise, geringer sein als das, was ich zuvor gearbeitet habe. Mein Vertrag soll jedoch so erhalten bleiben. Wäre dies so rechtlich möglich? Vielen Dank im Voraus Nanel


Dojii

Beitrag melden

Nein, man darf eine laufende Elternzeit nicht beenden (auch nicht in beidseitigem Einverständnis), um dann ein BV nutzen zu können. Die Lohnkosten, die durch dein (teilweises) BV entstehen, werden deinem Arbeitgeber von der Allgemeinheit unter Kontrolle der Krankenkasse erstattet. Würdest du die Elternzeit für ein BV beenden, würdest man gezielt diese Kostenerstattung selbst herbeiführen. Im einfachen Fall würde dein Arbeitgeber auf den Kosten des BV sitzen bleiben (was er sicher nicht will), da eine Erstattung abgelehnt werden würde und um schlimmsten Fall ist das Betrug, der durch die Krankenkasse zur Anzeige gebracht wird.


misses-cat

Beitrag melden

Dein Arbeitgeber darf dich in elternzeit für die Stunden anstellen die er dich braucht


Neverland

Beitrag melden

Arbeite doch TZ in EZ. Bis zu 32 Std die Woche. Für die Zeit wo der AG keibe Arbeit hat, kann er ein Teil-BV aussprechen. Das wäre so unproblematisch möglich.


misses-cat

Beitrag melden

Das erste Kind ist Oktober 2020 geboren die 32 Stunden darf man erst bei Kindern die ab dem 1.09.21 geboren sind


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader, Ich bin seit mehr als 10 Jahren bei einem großen Unternehmen in Vollzeit angestellt. Aktuell arbeite ich aber in gesetzlicher Elternzeit nur 20 Stunden wöchentlich, ab Juni würde ich wieder vollzeit arbeiten. Nun hat mir das Unternehmen ein Abfindungsangebot unterbreitet welches die Abfindungssumme anhand meines aktuellen Ge ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen.  Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...

Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig und Sie können mir weiterhelfen.  Ich bin schwanger und mein ET ist in 5 Tagen. Ich nehme 2 Jahre Elternzeit, beantrage aber basiselterngeld für 1 Jahr.  Mein Partner würde den 4. Lebensmonat mit mir zusammen zuhause bleiben und Elternzeit und Basis Elterngeld beziehen.  Nun ist es ja aber so, dass man 2 Mon ...

Hallo Frau Bader,  ich arbeite im Fahrzeugvertrieb eines Autohauses und erhalte neben einem Fixgehalt auch Provisionen. Bereits im Januar war ich in Elternzeit und werde im Mai erneut Elternzeit in Anspruch nehmen. Für den Monat Januar wurde mein Fixgehalt anteilig gekürzt, was für mich nachvollziehbar ist, da es sich um eine feste Vergütun ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine ...

Hallo, meine Tochter ist aktuell 7 Monate alt. Ich habe beim Arbeitgeber 25 Monate Elternzeit beantragt. Ich dachte mir nichts dabei, da ich sie ab 20 Monate in die Krippe bringen wollte und einen entspannten Übergang von Elternzeit auf job und gleichzeitig unproblematische Eingewöhnungsphase für mein Kind haben wollte. Aufgrund privater Umstände m ...

Guten Tag,  meine Tochter ist im August 2020 geboren und kommt 2027 in die Schule. Ich hatte nach ihrer Geburt 1 Jahr Elternzeit genommen. Um den Schulanfang für uns alle etwas einfacher bzw. stressfreier zu gestalten, bin ich am überlegen, mir für die ersten 2 Monate ab der Einschulung Elternzeit zu nehmen. Ist dies rechtlich möglich? Kann mein Ar ...