Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bedarf Ganztagesbetreuung Kita

Frage: Bedarf Ganztagesbetreuung Kita

Lovebird

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Liebe Frau Bader, mein Mann und ich bekommen im Oktober unser 1. Kind und wollten uns rechtzeitig um einen Kita Platz für die Zeit ab dem 1. Lebensjahr kümmern. Da wir beide weiterhin in Vollzeit arbeiten möchten (ich bin Führungskraft, mein Mann auch in einer leitenden Funktion), besteht der Bedarf einer Ganztagesbetreuung (zumindest von Montag bis Freitag). Die Kindertagesstätten in unserer Gemeinde haben entweder keine Nachmittagsbetreuung oder eine verlängerte Öffnungszeit an nur zwei Tagen bis jeweils 16.30 Uhr. Nach Telefonaten mit den Leitern der Kindertagesstätten, besteht in der Gemeinde wohl kein Bedarf an Ganztagesbetreuungen über diese Öffnungszeiten hinaus und zudem allgemein Personalengpässe, sodass nicht angestrebt wird, die Öffnungszeiten (auch an den anderen beiden Tagen - Mo.+Mi.) auszuweiten. Deshalb haben wir uns nun bei der einzigen Kita in der Nachbargemeinde erkundigt, die eine Ganztagesbetreuung anbietet. Aussage der Leiterin war, dass wir keinen Anspruch auf einen Platz bei ihnen haben, da unser Erstwohnsitz nicht dort ist. Mein Mann hat seinen Zeitwohnsitz in der Nachbargemeinde, aber das scheint uns auch nicht zu helfen oder? Da die Nachfrage innerhalb der Gemeinde bereits sehr hoch ist, würde es auch schwierig werden, dass Kinder anderer Gemeinden aufgenommen werden können. Die Empfehlung der Leiterin war nun, dass wir unseren Bedarf bei unserer Gemeinde / Stadtverwaltung melden sollen. Können Sie uns helfen, welcher (rechtliche) Anspruch hier besteht? Muss die Gemeinde unserem Bedarf einer Ganztagesbetreuung nachkommen bzw. was können wir hier anfordern? Wir sind erst kürzlich aus Frankfurt zurück "aufs Land" gezogen und etwas schockiert über das Angebot. Besten Dank vorab für Ihre Einschätzung und Tipps.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ein Anspruch in der Nachbargemeinde besteht nicht, es ist aber eine einvernehmliche Regelung Einigung der Gemeinden möglich. 2. SIe haben Anspruch nach Bedarf. Das beinhaltet auich Nachmittagsbetreuung. Ich kann kaum glauben, dass das niemand in der Gemeinde benötigt. Liebe Grüße NB


Suomi

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Ihr solltet euch an die Gemeinde wenden. Ihr habt Anspruch ab dem 1. Geburtstag auf eine Betreuung, auch ganztags. Ggf muss es eben eine Tagesmutter sein. Das man schockiert ist über die Betreuungsmöglichkeiten auf dem Land, kann ich nur schwer nachvollziehen. Darüber kann man sich vorab informieren und auf dem Land ist der Bedarf bei sowas eben geringer und oftmals erfolgt die notwendige Betreuung über Verwandtschaft. Man kann nicht von der Stadt aufs Land ziehen und da die gleichen Voraussetzungen erwarten.


Mamamaike

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Hallo, mein Rat: Droht direkt den Klageweg an. Zumindest bei uns wird alles andere eher ignoriert. Viele Grüße


cube

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Ich würde mich sofort um eine Tagesmutter - neben der Androhung der Klage ggü. der Gemeinde/Stadt - bemühen. Oder Au-Pair? Tatsächlich macht es für die Kita natürlich keinen Sinn, Gehälter/Mitarbeiter zu bezahlen, wenn der Bedarf so gering ist. Die Kitas bekommen die Zulagen nach Betreuungsstunden - und wenn nur x betragen bei y Kindern, kann eine Kita eben auch nicht mehr Personal einstellen. Jedenfalls nicht, ohne die Beiträge entsprechend zu erhöhen - was dann aber sicher auf Widerstand bei den meisten stößt, die das größere Betreuungsangebot offenbar gar nicht benötigen. Das nur zur Erklärung. Und ja, idR erkundigt man sich doch gerade mit Kind vor einem Umzug, wie es mit der Betreuung, Schulen etc aussieht... Davon ab schreibst du "...Bedarf einer Ganztagesbetreuung (zumindest von Montag bis Freitag..." - heißt, ihr benötigt evt. auch am WE eine Betreuung? Dann müsst ihr euch eh noch zusätzlich um jemanden kümmern, falls das nicht innerhalb der Familie abgedeckt werden kann durch Oma/Opa oä.


WonderWoman

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anwalt einschalten. euch steht ab dem 1. geburtstag eine ganztagsbetreuung zu. wie die kommune das auf die beine stellt ist nicht euer problem. die können die betreuungszeiten der kita ausweiten, euch eine tagesmutter bezahlen, die nachbargemeinde für den platz dort bezahlen, egal. alternativ müssten sie einem von euch den verdienstausfall ersetzen. das wird nicht billiger. bei uns ist die betreuung auf dem land oft besser weil die dörfer sich auf die hinterbeine stellen damit die lukrativen steuerzahler erhalten bleiben. zumindest kriegt man schneller einen platz. in der stadt gibt es wartelisten ohne ende. aber das ist wohl sehr unterschiedlich.


Suomi

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Wozu gleich eine Anwalt? Das Kind ist noch nicht mal auf der Welt. Man kann doch erstmal selbst eine Tagesmutter suchen und parallel die Gemeinde auf den Anspruch Hinweisen und ggf da mit rechtlichen Schritten drohen


Lovebird

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Danke für die zahlreichen Rückmeldungen und Kommentare. In meinem ursprünglichen Text hat sich ein Typo eingeschlichen. Ich meine "Bedarf einer Ganztagesbetreuung (zumindest von Montag bis DONNERSTAG - nicht Freitag)".


3wildehühner

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Wie ist denn eure finanzielle und räumliche Situation? Meine vollzeitarbeitende Tante und Onkel hatten damals zuerst eine Kinderfrau, die ins Haus kam. Später, als sie vier Kinder hatten, hatten sie zusätzlich ein Aupair. Dadurch mussten sie sich keine Sorgen machen, wenn mal Überstunden oder Auswärtstermine über Nacht anstanden. Die Vollzeitbetreuung über eine Kita deckt ja fast nie den wirklichen Bedarf an Uhrzeiten ab.


Wurzelwurm

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@WonderWoman Wie kommst du darauf, dass die Gemeinde den Platz zahlt? Man hat zwar einen gesetzlichen Anspruch auf eine Betreuung in irgendeiner Form, aber zahlen muss man die dennoch selber. Manche haben aber auch Vorstellungen


Pamo

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Ich finde es nicht untypisch, dass behauptet wird, dass kein Bedarf an Vollzeitplätzen besteht. Die meisten richten sich dann mangels Betreuung anders ein, da ist die Behauptung "kein Bedarf" eher eine sich selbst erfüllende Prophezeiung. Damit solltet ihr euch nicht abspeisen lassen. Klar gibt's Bedarf: Ihr seid der lebende Beweis!


Berlin!

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WonderWoman hat vollkommen recht. Die Gemeinde muss einen Platz nach Bedarf zur Verfügung stellen. Und wenn ein Ganztagsbedarf besteht, muss sie einen solchen zur Verfügung stellen. Wie auch immer. Wenn die gemeinde das nicht tut, macht sie sich sogar schadenersatzpflichtig, wenn die Berechtigten zB einen Verdienstausfall haben, da das Kind nicht betreut ist oder Mehrkosten für private Betreuung entstehen. Auch nach meiner Erfahrung hilft nettes Bitten wenig. Ich würde auch direkt die Schritte ankündigen, die ich gehe, wenn man keinen Platz bekommt. Und das jetzt schon zu machen ist mehr als fair. Da hat die Gemeinde Zeit, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Du solltest eher Deine Vorstellungen hinterfragen.


Wurzelwurm

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@berlin! Das weiß ich alles. Aber sie schrieb dann müssen sie eine Tagesmutter bezahlen und nein, das müssen sie eben nicht oder den Platz in der anderen Gemeinde. Sie kann dafür sorgen, dass eine TM gefunden und ausgebildet wird, sie kann den Platz in der Nachbargemeinde "erwerben", aber die Kosten für die Betreuung werden dann natürlich nicht übernommen. Wenn Sie das so gemeint hat ist ja alles gut, las sich für mich leider anders. Aber du findest es ja eh unheimlich geil mich ständig anzukacken hier. Man muss dir langweilig sein


WonderWoman

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der elternbeitrag ist lachhaft und niemals kostendeckend. auch nicht beim maximalen satz. von den vielen kommunen wo es kostenfreie betreuung gibt ganz zu schweigen. ja die kommune muss das zahlen. bis auf den popligen rest den die eltern selber zahlen müssen.


Wurzelwurm

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Ich weiß ja nicht, wo du wohnst, aber hier ist der Beitrag alles andere als "popelig"


WonderWoman

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glaub mir, in der gesamtbetrachtung der wirklichen kosten ist der elternbeitrag polig.


Wurzelwurm

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Das mag durchaus sein, ich persönlich finde aber zwischen 300 und teilweise 600 Euro, was man hier so liest, ist das eben nicht popelig und für jeden mal eben so aus der Portokasse gezahlt.


Pamo

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Rechne diese 300-600€ auf die betreuten Stunden auf und dann siehst du, dass es tatsächlich pro Stunde popelig ist, was die Betreuung des Augensterns kostet. Dann rechne aus, was es kosten würde, wenn auch nur der Mindestlohn netto angelegt würden: Da geht es langsam in Richtung Echtkosten. Im Vergleich dazu passt "popelig". Mich wundert immer, wie gering die Zahlungsbereitschaft für das eigene Kind ist. Es werden dollste Gegenstände und Dienstleistungen regelmäßig und ohne Murren bezahlt (Klimperwimpern, schickste Smartphones, Glitzernägel, Markenkinderklamotten, Autoraten), aber die Betreuung des eigenen Kindes darf nur wenig kosten. Ich kann's nicht verstehen, für mich ist das elementarer Basisbedarf.


WonderWoman

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ich zahle 1k und das kann ich auch nicht aus der portokasse hinblättern. aber das war doch gar nicht das thema. tatsache ist dass die wirklichen kosten weit darüber liegen. sogar meine 1k decken nicht die tatsächlichen kosten und die kommune legt noch einen batzen obendrauf. und deswegen ist es eben doch so dass man die kommune verklagen kann/muss die kosten eines kita-platzes zu bezahlen. eine kita verursacht für die kommune kosten. auch wenn du 600 euro und ich sogar 1k drauflegen. die gesamtkosten für einen platz liegen deutlich höher.


Wurzelwurm

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Witzig, wie gleich unterstellt wird, dass einem die Betreuung das nicht wert sei und man lieber sein Geld für "Unsinn" rauswirft. Ist übrigens in der Altenpflege exakt dasselbe und ja, da kann ich dir Storys zu erzählen. Da wird auch gerne mal um jeden Euro gefeilscht... Und wie ich schon sagte, ich hab es scheinbar anders gelesen, bzw. verstanden (im Gegensatz zu anderen hier, kann ich ja Fehler einsehen), nämlich, dass die Gemeinde komplett alles zahlen soll, und das tut sie nun mal nicht. Zumindest in den meisten Bundesländern nicht. Einen Eigenanteil, egal ob für manche popelig oder nicht, hat man meistens dennoch, egal ob rechtlicher Anspruch besteht oder nicht. Du scheinst deinen Text ja aber nicht so gemeint zu haben, wie ich ihn verstanden habe. Sorry.


WonderWoman

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wer einmal kosten für kinderbetreuung im ausland gesehen hat dem ist klar dass in d die kommunen draufzahlen. ich finde das nicht verkehrt. für mich gehört das zur infastruktur wie straßen, öpnv und schulen. aber der nachteil ist natürlich dass das gefühl für die echten kosten verloren gehen und sich ganz schnell empörung breitmacht wenn die gebühren um ein paar euro steigen. und gleichzeitig für einen angemessen lohn für erzieher*innen gekämpft wird. nur zahlen will es keiner. nicht über steuern und nicht direkt. das verstehen von zusammenhängen ist manchmal echt schwer.


Pamo

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@ Wurzelwurm Ich habe dir nichts unterstellt. Ich wundere mich über das, was ich sehe. Was du tust, weiß ich gar nicht.


Pamo

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@ Wonderwoman Bei den Schulen ist es ja das gleiche Problem: Es darf keinen Cent zusätzlich kosten. Nicht einmal 1€ pro Monat waren die Eltern an einer versteckten Schule bereit zu zahlen, um eine rettende Klofrau zu engagieren. Das ist eine Parallelwelt...


Wurzelwurm

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Ist doch in der Pflege dasselbe. Wer da sich mal mit befasst hat. Ist nichts anderes. Zahlen will das auch keiner. Ich habe mich übrigens nicht beschwert über die Kosten, es ist nur eben nicht für jeden ein popeliger Betrag. In keinster Weise, wir zahlen das für eine gute Betreuung. Ich fand es nur seltsam, dass eben kein Eigenanteil gezahlt werden sollte, weil ich das eben so verstanden hatte. Letztendlich scheinen wir 3 ja das ähnlich zu sehen tatsächlich. Es ist zu wenig Verdienst, ob nun GM, Erzieher oder Pflege, zahlen will das keiner, besonders nicht die Allgemeinheit, aber umsonst kann es das eben so auch nicht geben.


vb123

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Hallo, Ganztagsbetreuung heißt leider nicht, dass das Kind so betreut ist, dass beide Eltern Vollzeit arbeiten können. In meinem Bundesland heißt Ganztags 9 Stunden, inklusive Bringen und Holen. Auch werdet Ihr in der beruflichen Konstellation ein Thema mit der Betreuung am Nachmittag bekommen. Daher: Für die Kernabdeckung Krippe/ Tagesmutter (und da der Gemeinde zu gegebenem Zeitpunkt auch ruhig mit Klage auf Verdienstausfall drohen, falls Ihr bei der Platzvergabe evtl leer ausgeht). Zusätzlich werdet Ihr eine weitere zuverlässige Betreuung brauchen, z.B. AuPair, o.ä. Die haben auch gesetzlich festgelegte maximale Arbeitszeiten, daher müsst Ihr Krippe und weitere Betreuung kombinieren. (Schreibt die Führungskraft an einem Tag an dem die KiTa streikt…)


Pamo

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Bei 2 Personen decken 9 h doch prima ab, wenn die Arbeitszeiten leicht versetzt sind. Der eine geht früh zur Arbeit, der andere frühstückt und bringt das Kind in die Betreuung. Der eine holt pünktlich ab, während der andere länger arbeitet. Hat für uns jahrelang gut funktioniert.


Bone

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Ihr habt ab dem ersten Geburtstag einen Anspruch auf einen Ganztagesplatz - wenn Bedarf. Diesen aber zu den üblichen Arbeitszeiten. Also ab 7,00/7.30 - 16.30/17.00 Uhr. Wobei Freitags oft früher geschlossen wird. Ihr könnt die 45 Stunden auch nicht auf Mo-Do verteilen. Den so lange wird keine Einrichtung euer Kind betreuen. Es ist auch fraglich wie sinnvoll es ist, wenn ein so junges jeden Tag 9.00 Stunden in der Einrichtung betreut wird. Mein Rat, gerade wenn ihr beide Jobs habt die mit normalen Arbeitszeiten nicht abgedeckt sind, kümmert euch um eine private Lösung. AuPair wäre da meine Wahl. Schon weil das Kind sich in Ruhe an die Betreuung gewöhnen könnte, ihr eine Lösung daheim habt, das Kind also nicht aus dem Schlaf gerissen werden muss und auch, weil man dann auch Lösungen findet wenn es mal später wird mit der Arbeit. AuPair dürfte auch deutlich billiger werden das die staatliche Lösung. In eurem Fall.


Birte0504

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Bedenkt auch, dass ein Kitakind meist öfter krank wird und dann nicht in die Kita kann. Meiner Meinung nach haut das nur hin, wenn man noch jemand anderen zur Betreuung hat. Ob zwei Vollzeitjobs machbar sind, hängt ja vor allem auch davon ab, was bei euch Vollzeit bedeutet - 40 Stunden oder eher 60...


Ani123

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Ich denke, es kommt darauf an zu welchen Zeiten die Betreuung benötigt wird. Die Angabe fehlt mir. Es wird geschrieben, dass Di. + Do. eine Betreuung bis 16:30 Uhr angeboten wird. Wann endet die Betreuung an den anderen Tagen? Wann startet die Betreuung? Ich würde das Kind erstmal regulär anmelden. Je nachdem wie das in ihrem Fall abläuft. In vielen Orten ist es bereits online, wo auch nachgefragt wird, ob eine erweiterte Betreuungszeit erwünscht ist und wenn ja werden die Zeiten eingetragen. Je nach Ort kann 1., 2. und 3. Wunsch (ggf. noch mehr) angegeben werden. Als 1. würde ich wohnortnah versuchen mit der Hoffnung, dass mehrere Eltern eine verlängerte Öffnungszeit wünschen und diese umgesetzt wird. Zweitwunsch kann dann in der anderen Gemeinde sein. Es kann auch andersherum gemacht werden, wobei Kinder aus der eigenen Gemeinde bevorzugt werden und wenn die Nachbarkita keine Plätze mehr frei hat ihr Kind automatisch zum 2. Wunsch gesetzt wird. Ob es da dann noch einen freien Platz gibt ist fraglich. Zur Kitaanmeldung können sie es bei Tagesmüttern anmelden. Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zur Gemeinde auf, erfragen welche Tagesmütter es gibt und nehmen Kontakt dahin auf. Lassen Sie sich von den vermutlich nicht direkt passenden Betreuungszeiten nicht abschrecken, sondern schauen es sich Vorort an und sprechen darüber. Evtl. lässt sich da noch was machen. Freunde von mir haben für ihre Zwillinge bereits im September die Zusage für eine Tagesmutter gehabt welche ihre Betreuungszeit anpasst. Die Plätze sind ab August diesen Jahres. Plätze bei einer Tagesmutter sind oft früher vergeben und meist begehrt wegen den u. a. flexibleren Betreuungszeiten in kleineren Gruppen. Die Zu- / Absage für einen Kitaplatz gibt es meist im Februar / März des jeweiligen Jahres und dann zu August. Sollten Sie dann einen Platz bekommen den sie lieber möchten als den bei der Tagesmutter können sie den Platz ablehnen. Umgekehrt können sie den Platz in der Kita ablehnen. Schauen Sie sich den Vertrag bei der Tagesmutter genau an wegen Kündigungszeit. Sollten Sie keinen Kitaplatz (zu ihrem Voraussetzungen) bekommen können sie einen Anspruch bei der Gemeinde stellen. Am besten bewahren sie alles auf was damit zu tun hat - als Beweis. Erst mit dem Antrag würde ich eine Frist setzen bis ein geeigneter Kitaplatz gestellt wird und zeitgleich auf den Rechtsweg hinweisen. Und den bei Bedarf gehen. Zeitgleich würde ich nach einer Alternative suchen. Eine Kombination aus Kita/Tagesmutter und privater Betreuung fände ich da gut. Z. B. Kita im Ort mit zweitägiger Betreuung bis 16:30 Uhr. Ein Au-Pair kann ergänzend tätig werden oder eine Kinderfrau, evtl. auch zusätzlich für den Haushalt. Babysitter ist auch eine Option. Es kommt drauf an an wievielen Tagen und für wieviele Stunden die Betreuung benötigt wird. Nur Au Pair wird vermutlich zeitlich nicht reichen, weil es nur 30 Wochenstunden tätig sein darf. Kinderfrau ist zeitlich flexibel. Allerdings auch die teuerste Variante, denn wenn die Gemeinde eine Betreuung zur Verfügung stellt hat diese Vorrang. Es werden dann höchstens die Zeiten außerhalb der Betreuung finanziert und das nur so lange bis die Gemeinde eine geeignete Betreuung findet. Als Erzieherin habe ich bereits verschiedene Modelle miterlebt. Z. B. Kinder, die mittags von einer Tagesmutter abgeholt wurden. Es waren verschiedene Tagesmütter. Eine kam mit dem Auto, wohnte in der Nachbargemeinde. Das Kind blieb ca. 5 Stunden täglich dort bis es abgeholt wurde. Beim anderen Kind war es 1-2 Stunden Betreuung und diese betreute bereits das Geschwisterkind ab morgens. Babysitter/Kinderfrau kenne ich auch. Sie holte das Kind nach Absprache ab. Allerdings wurde nach ca. einem halben Jahr die Betreuung auf ganztags umgestellt um dem Kind mehr Stabilität zu geben. (Zudem war es günstiger.) Was Sie nicht vergessen sollten ist die Eingewöhnungszeit. Am besten suchen Sie einen Platz zu August. Andere Zeiten sind gerade bei Kitas schwieriger. Evtl. können sie den Platz erst ab September nutzen. Nicht alle Kinder können zeitgleich eingewöhnt werden. Bezahlen müssen Sie ab August. Es sind zusätzliche Kosten, welche man auf sich nehmen sollte um einen Betreuungsplatz zu bekommen.


Berlin!

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Du laberst halt Blech und ich sage es Dir, dann wirst Du ausfallend. Sagt mehr über Dich als über mich aus. Davon ab hast Du eine, gelinde gesagt, seltsame Rechtsauffassung. Man kann auch sagen: Du liegst voll daneben.


Wurzelwurm

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Nö liege ich nicht. Hab ja nie geschrieben, dass kein Rechtsanspruch besteht. Aber das liebe Lesen und Verstehen ist halt schwierig scheinbar. Immerhin haben andere verstanden, wie ich das meinte. Und ich sagte ja, dass ich den Text dann falsch verstanden habe. Witzig oder? Im Gegensatz zu dir kann ich Fehler einsehen und Sorry sagen. Aber es freut mich immer wieder, dass du es dir scheinbar, warum auch immer, zur Aufgabe gemacht hast fast jeden meiner Kommentare hier in den Foren zu finden und mich dumm anzumachen. Ich hab überhaupt keine Ahnung, wer du bist, aber seit ich mich hier wieder angemeldet habe, verfolgst du mich mit dummen Sprüchen, Provokationen, Unterstellungen und so weiter und, was soll ich sagen, ich bin immer noch hier angemeldet. Also viel Spaß weiterhin dabei, du bist echt eine Heldin!


Lovebird

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Danke für die ganzen Rückmeldungen und Tipps. Ich wollte im Übrigen auch keinen Streit auslösen - auch, wenn das Thema natürlich kontrovers diskutiert werden kann. Wir wissen auch, dass wir eine Kombination aus Kita und privater Betreuung (über eine Tagesmutter/ein AuPair und die Großeltern, die beide in unserem Ort leben) anstreben werden. Und zum Glück haben wir beide die Möglichkeit, unsere Arbeitszeiten recht flexibel zu gestalten und viel mobil zu arbeiten, was die Situation erleichtert. Unsere eigenen Recherchen haben ergeben, dass wir ab dem 1. Lebensjahr einen Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung haben. Da beide Elternteile in Vollzeit arbeiten, muss die Kommune die ganztägige Betreuung im Umfang von bis zu 45 Stunden ermöglichen. Insofern das über die Kita Öffnungszeiten nicht abgedeckt werden kann, können wir uns Mehrkosten (für eine Tagesmutter/ein AuPair) bzw. im worst case meinen Verdienstausfall von der Kommune erstatten lassen. Über eine Rückmeldung von Frau Bader zum konkreten rechtlichen Anspruch würden wir uns dennoch sehr freuen.


Ani123

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Frsu Bader wird nicht nochmal antworten. Stellen Sie ohre letzte Frage neu bzgl. des genauen Anspruchs. Ich glaube, sie meinen es bezogen auf die Stundenzahl. Sie können sich dabei auf diesen Thread berufen. Die Antwort würde mich auch interessieren. Machen Sie sich keine Gedanken wegen der Unstimmigkeiten. Ich verstehe nicht, warum die beiden sich anmeckern. So wie eine Person schreibt scheint das öfter zu sein. Daher drüber weglesen. Schade, dass sie es in ihrem Thread machen und er dadurch unübersichtlich wird. Toll, dass sie sich trotzdem nochmal gemeldet haben. Ich finde es gut, dass sie vorausschauend planen und auch in Kombination (Kita und private Betreuung). Was ich noch nicht rausgelesen habe ist, ob auch eine Tagesmutter in Frage kommt. Wenn ja frühzeitig nach suchen. Es könnte ihnen zeitlich entgegenkommen. Für die Tagesmutter wird auch ein Teil der Kosten übernommen.


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