Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beamtenwohnung behalten bei Trennung vom Ehemann/Beamter?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beamtenwohnung behalten bei Trennung vom Ehemann/Beamter?

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Hallo Frau Bader, ich hab gleich 2 Fragen an Sie 1. hat man mit 3 Kindern nach Trennung/Scheidung des Ehemannes/Beamter, das Recht in einer Beamtenwohnung weiterhin zu wohnen, wenn man selbst kein Beamter ist? was ist, wenn ein neuer Partner mit eingezogen ist und man vom neuen Partner ein Kind erwartet? Der Mietvertrag wurde vom Ehemann auch nach der Trennung aufrechterhalten. 2. Am 24.01.01 begann ein befristetes Arbeitsverhältnis zum 31.04.01 mit mündlicher Option auf Übernahme. Nun wurde heute eine SS in der 6. Woche festgestellt, muss man dem Arbeitgeber diese Schwangerschaft melden? Kann einem der Arbeitsvertrag rückwirkend wegen Verschweigen gekündigt werden? Der Arbeitgeber ist ein sehr großes Unternehmen. Ganz vielen Dank Gruß Eva


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Eva, 1. Es gibt eine grundsätzliche Regelung im BGB, wonach der Ehegatte, der die Kinder hat, in der ehelichen Wohnung wohnen bleiben darf (das Gesetz spricht von "Vermeidung einer schweren Härte".) Es ist dabei egal, ob es sich um eine Beamtenwohnung handelt, dazu gibt es auch Gerichtsurteile. 2.Eine Kündigung wegen Verschweigen bedeutet nur dann arglistige Täuschung (also ein Grund zu einer Art Kündigung, einer Anfechtung), wenn es sich um einen Job wie z.B. Model, Stewardess oder etwas anderem handelt, wo die SS von Anfang an dem Arbeitsverhältnis entgegensteht, die Frau also die Arbeit gar nicht aufnehmen kann. Eine "normale" Büroangestllte darf lügen. Gruß, NB


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