Mitglied inaktiv
hallo, ich hätte mal eine frage, und zwar wurde mir gesagt, dass es möglich sei, sein baby (in meinem fall 8 wochen alt) in einer schulischen ausbildung (zur erzieherin) mit in den unterricht zu nehmen ..... ist an dieser behauptung was dran?? sollte das nicht der fall sein, wieviel zeit steht mir dann zum stillen zur verfügung?? kann ich die stillpausen selbst (nach bedarf des kindes) machen?? ich wäre über eine schnelle antwort sehr dankbar, da ich momentan selbst sehr im zwiespalt stehe. mfg mimi 20
Hallo, als AN haben Sie Rechte auf Freistellung zum Stillen, nicht aber im Unterricht als Schülerin, weil das MutterschutzG nur für Arbeitnehmerinnen gilt. Das würde doch auch die anderen stören. Reden Sie mit der Schule, was möglich ist! Liebe Grüsse, NB
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