Mitglied inaktiv
Ich bin 23 Jahre alt, in der 30.SS und noch immer in Ausbildung zur Buchhändlerin.... Werde auch erst die nächste Winterprüfung machen. Um mit der IHK da keine Probleme zu bekommen hat mein Ausbilder mir die Lehrzeit verkürzt... Eigentlich hätte ich einen Vertrag bis zum 31.3.02 gehabt. Jetzt endet meine Lehrzeit mit dem 31.10.01!! Schriftliche Prüfung ist allerdings erst im November - die mündliche erst im Januar! Geregelt haben wir das so: Ich gehe am 6.7. in den Mutterschutz, der voraussichtlich bis Anfang Oktober geht... (GT 20.08.)! Dann habe ich Urlaub bis Lehrzeitende!!! Restlicher Urlaub wird mir ausbezahlt! Die Prüfung wird von der IHK nach der Ausbildungszeit genehmigt - ich darf also daran teilnehmen... Aber, wie geht es weiter im November? Bin ich dann arbeitslos?? Muß ich mich als solches melden? Wo beantrage ich dann die Elternzeit, die ich schon erst mal nehmen möchte.... Mein Arbeitgeber kann ja dann eigentlich nicht mehr zuständig sein.... Sollte ich vielleicht anstelle von Urlaub im Oktober dann doch lieber früher in die Elternzeit gehen? Angeblich darf ich dann aber nicht zur Prüfung im Winter.... Alles so kompliziert.... Heißt das dann, ich darf erst, wenn überhaupt im Februar in die Elternzeit, wenn ich die Prüfung hinter mir habe, wenn ich aus der Elternzeit heraus keine Prüfung machen darf?? Kann eine Arbeitslose überhaupt in die Elternzeit?? Wie sieht das aus, wenn ich nebenher Heimarbeit mache - erst, wenn ich mit der Ausbildung fertig bin, also ab November(als Geringverdienerin? Ich bekomme noch Kindergeld - bekomme ich das als Mutter dann auch noch? Wenn ja, wie lange noch - ist das verdienstabhängig? Und, wenn ich heirate? Werde nämlich am 10.10. heiraten! Ist echt alles ziemlich schwierig - ich blicke da kaum durch.... Wäre echt dankbar für ein paar Antworten.... viele liebe Grüße micky
Liebe Micky, 1. Sie sind im EU, wenn Sie einen Lehrvertrag haben, also in einem Ausbildungsverhältnis stehen. Ich kann Ihrem Posting nicht entnehmen, wann der Lehrvertrag endet-das weiß im Zweifel die Kammer. Dann sind Sie automatisch nicht mehr im EU und sollten beim AA vorsprechen wegen Folgeleistungen. Die werden allerdings problematisch, wenn Sie dem Arbeitsmarkt wegen dem Kind nicht zur Verfügung stehen. Auch im EU dürfen Sie die Prüfung machen, die Vorbereotungen werden ja nicht mehr als 30 Std./ Wo. in Anspruch nehmen. 2. Wenn Sie heiraten, ändert das am KG nichts, evtl. nur am EG, da dann beide Gehälter addiert werden. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Huhu Micky! Also zu einigen Fragen kann ich Dir Antworten geben, aber nicht zu allen. Aber da werden sich sicher noch ein paar Frauen finden:-)! Da Du nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis stehst, kannst Du kein Erziehungsgeld bekommen, Ausnahme wenn Du Dich arbeitslos meldest für einen 30-Stunden-Vertrag. Dann musst Du allerdings auch für 30 die Woche dem Arbeitmarkt zur Verfügung stehen. Das ist neu für Mütter, deren Kinder nach dem 1.1.2001 geboren wurden. Du bekommst dann also Arbeitslosengeld und Erziehungsgeld. Allerdings weiss ich nicht, ob es so einfach geht, dass Du Dich arbeitslos für Teilzeit meldest, wenn Du vorher voll oder wie in Deinem Fall als Azubi tätig warst. Da fragste am besten beim A-Amt nach! Wegen der Frage der prüfung in der Elternzeit oder nicht würd ich auch dort nachfragen oder eventuell auch die IHK. Oder hast Du schon mal bei N.Bader im Forum gepostet? Dein Kindergeld bekommst Du eigentlich bis Ende Deiner Lehre, aber da Du vorher heiratest, hört die Zahlung damit auf. Dann bist Du ja offiziell kein Kind mehr;-). Aber dafür bekommst Du das Kindergeld Deines Babys. Und das Geld ist von keinem Verdienst abhängig. Soweit sogut. Ich hoff, ich konnte Dir ein kleines Licht in´s Dunkel bringen! Liebe Grüssle! N.
Mitglied inaktiv
*augenzuhalt*
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