magdalina
Sehr geehrte Frau Bader, könnte ein getrennt lebender Vater mit gemeinsamem Sorgerecht verhindern, dass ein vierjähriges Kind mit der Mutter für ein halbes Jahr für einen Studienaufenthalt ins Ausland geht? Kind und Vater haben nie zusammengelebt, Besuche sind zwei bis dreiwöchentlich mit Ausnahmen. Wenn ja, kann er einfach bewirken, dass die Mutter nicht verreist, oder müsste er glaubhaft machen, dass er in der Lage wäre, sich um das Kind zu kümmern? Vielen Dank
Hallo, Zunächst einmal ist wichtig, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Auch wenn die gemeinsame Sorge nach einer Trennung beibehalten wird, ist es bei den Familiengerichten häufig üblich, einem Elternteil (meist dem Vater) auf Antrag des anderen (meist der Mutter) das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen. Dies erfolgt mit der Begründung dies würde dem Kindeswohl am besten entsprechen (§1671 BGB). Der Elternteil mit dem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht kann anschließend völlig legal den Wohnort wechseln, unabhängig von der Entfernung und der Beziehung des Kindes zum Elternteil, der kein Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Das Wohl und der Wille des Kindes spielt dabei in der Regel keine Rolle. Liebe Grüsse, NB
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