Hallo Frau Bader, aktuell habe ich ein Beschäftigungsverbot von meiner Frauenärztin erhalten, welches vorsieht, dass ich nur noch 4 Stunden täglich arbeiten darf. Ich habe noch einige Überstunden übrig. Bisher wurden Überstunden bei uns immer ausgezahlt (was sich kaum gelohnt hat) oder zeitgenau abgesetzt. Wie verhält sich das nun? Bisher brauchte ich immer 8 Überstunden um einen Tag frei zu beantragen. Brauch ich nun nur 4 Stunden? Es handelt sich ja um bereits erbrachte Arbeitsleistung und keinen Urlaub. Vielen Dank für Ihre Info. Mit freundlichen Grüßen Lisa Sommer
von Schusselschaf am 15.01.2014, 09:11