LisaundLea
Guten Tag, Ich arbeite im Moment in Elternzeit in Teilzeit. 5 Wochen vor meinem erneuten Mutterschutz endet meine Teilzeit. Ich würde gerne wissen wie dann das Mutterschaftsgeld (nicht das Elterngeld) berechnet wird. Werden dafür ausschließlich die 5 Wochen nach Elternzeit herangezogen? Oder wird ein Mittelwert gebildet aus den 5 Wochen und der entsprechenden Zeit vor meiner Elternzeit, um einen Dreimonatszeitraum abzudecken? Ich werde von meiner Firma unter Druck gesetzt für diese 5 Wochen einen weiteren Teilzeitvertrag zu unterschreiben und möchte abschätzen können wie sich das auswirkt. Viele Grüße Lisa
Hallo, aus dem VZ-Lohn. Liebe Grüße NB
MamavonMia123
Ich gehe davon aus, dass du ein fixes Gehalt beziehst und nicht auf Provisions basis oder mit vielen Schichtzulagen arbeitest. Allgemein: Wenn du wie von deiner Firma gewünscht, in einen TZ Vertrag wechselst, bekommst du im MuSchu auch nur TZ Gehalt. Wenn du die 5 Wochen in VZ irgendwie überbrücken kannst mit Urlaub oder tatsächlich mal 5 Wochen VZ arbeiten gehst, bekommst du auch im MuSchu Vollzeit Gehalt. Ich würde auf jeden Fall zweiteres versuchen. 5 Wochen kann man doch bestimmt hinbekommen. Du generiert ja im MuSchu auch VZ Urlaub, denn du schon vorm MuSchu nehmen kannst. Und dann hast du für das nächste Kind ja wieder 3 Jahre EZ und kannst TZ in EZ arbeiten. Dann ist der VZ Vertrag auch nicht futsch. Wer weiß was das Leben noch bringt...
KielSprotte
Das sehe ich ein bißchen anders. Wenn du wirklich nur für die 5 Wochen den TZ-Vertrag verlängerst und dieser also am Tag vor Muschu-Beginn endet. bekommst du im Muschu dein VZ-Gehalt - so als ob du eine EZ (trifft bei dir jetzt nicht zu) einen Tag vor erneuten Muschu beenden würdest. Du musst nur sehr genau darauf achten, wie der Vertrag bzw. die Verlängerung formuliert ist, damit du nicht deinen VZ-Vertrag verlierst.
MamavonMia123
Wenn ich das aus anderen Beiträgen richtig verstanden habe, endet 5 Wochen vor MuSchu die EZ der AP. Wenn sie dann einen TZ Vertrag annimmt, ersetzt der nicht den VZ Vertrag? Oder meinst du es sollte vertraglich geregelt werden, dass der VZ Vertrag ab MuSchu Datum wieder aktiv wird? Keine Ahnung, ob der AG soetwas hier vor hat.
KielSprotte
Die AP schreibt ja immer "TZ für 5 Wochen verlängern" - deshalb habe ich ja geschrieben, dass sie genau schauen soll / muss was sie unterschreibt. Wenn eine Vereinbarung über eine zeitliche befristete AZ-Änderung geschlossen wird, dann tritt mit 1. Tag Muschu der VZ-Vertrag wieder in Kraft.
mellomania
wenn du tz in ez arbeitest steht hintentran der vz vertrag. wenn ez mit tz endet greift dieser wieder. wenn du den nicht bedienen kannst dann musst du tz arbeiten ABER ich würde das keinesfalls machen. das sind 5 wochen. das überbrückst du am besten mit arbeit bzw. urlaub, damit die vz greift und eben der dazugehörige vertrag. natürlich will die firma dass du tz unterschreisbst, weil dein vz vertrag dann nämlich weg ist. würde ich nicht machen da du im mutterschutz so bezahlt wirst, wie du vorher gearbeitet hast. in dem von dir geschilderten fall mit der tz bekommst du auch nur tz.und der vz vertrag ist eben weg. von daher nix unterschreiben, die 5 wochen überbrücken mit vz und gut. ABER nicht vz angeben und mit bv kommen! das kann schief gehen. du darfst nur das angeben, was du arbeiten kannst , wie dein 1. kind betreut ist!
KielSprotte
@mellomania : Das ist doch Quatsch - sie kann doch eine zeitlich befristete Arbeitszeit-Änderung (eben für diese 5 Wochen) abschließen! Sie muss nur aufpassen, dass sie keinen unbefristete Änderung bzw. TZ-Vertrag unterschreibt!!
mellomania
wenn sie es macht na gut. natürlich kann sie. wenns dann halt schief geht...
Mitglied inaktiv
Es ist ganz wichtig das der neue Teilzeitvertrag taggenau am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutz endet.... Und keine Vereinbarung, dass der alte Vollzeit Vertrag dann futsch ist.... Nur dann lebt ab Tag Mutterschutz der Vollzeit Vertrag auf und dessen Zahlungen nach Vollzeit
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