Nachtengel
Sehr geehrte Frau Bader, leider muss ich etwas länger ausholen, um die Problematik zu schildern, auf die meine Frage bezogen ist: In der Kita unseres 4jährigen Sohnes gibt es einen Zaun (ca. 1,50 m Höhe), der zwar zum Spielgelände gehört und dieses auch umgibt, sich jedoch halb hinter dem Gebäude befindet, so dass er vom Hof aus und somit von den Erzieherinnen nicht eingesehen werden kann. Vor einiger Zeit sind bereits zwei Jungen (4 Jahre alt) über diesen Zaun geklettert und haben das Kitagelände unbemerkt verlassen. Der Vater des einen Jungen hat die beiden dann auf der Straße angetroffen und in die Kita zurückgebracht. Ich selbst habe sowohl meinen Sohn als auch schon andere Kinder über diesen Zaun klettern sehen und die Leitung darauf angesprochen. Das Problem ist dort also bekannt, wurde jedoch mit den Worten "Wir haben hier keine Eins-zu-Eins-Betreuung" abgewunken. Um es den Kindern schwerer zu machen, habe ich eigenständig (nach Rücksprache mit der Leitung) einen Maschendraht am Zaun angebracht, so dass das Klettern erschwert wird. Trotzdem habe ich auch danach beobachtet, dass die Kinder weiterhin versuchen, über diesen Zaun zu klettern. Mein Mann und ich haben das Problem nochmals Anfang der Woche auf der Elternversammlung vor einigen Eltern als auch vor allen Erziehern/innen sowie auch der Leitung angesprochen. Von allen Seiten wurde die Problematik wieder abgewunken. Es fielen Kommentare wie "auch von einem Klettergerüst kann sich ein Kind zu Tode stürzen" oder "Kinder müssen lernen, sich an Regeln zu halten und eigene Erfahrungen machen". Auch unsere Vorschläge, diesen Bereich abzutrennen, wurden abgewiegelt. Nun zu meiner Frage: Wie ist hier die rechtliche Lage (das Problem ist bekannt, Kinder haben bereits das Gelände verlassen)? Muss die Kita hier nicht dafür Sorge tragen, dass dieses niemals wieder vorkommt? Was wäre, wenn nun tatsächlich ein Kind das Gelände nochmals verlässt und vom Auto angefahren wird o. ä.? Bitte entschuldigen Sie, dass es so lange geworden ist, aber dieser Zustand macht uns doch große Sorgen. Mit freundlichen Grüßen Nicole Schr.
Hallo, der KiGA hat eine Verkehrssicherungspüflicht. Ob dagegen verstoßen wird, kann ich auf die Ferne nicht beurteilen. Unser KiGA hat auch einen Zaun in dieser Höhe u das Problem hat sich noch nie gestellt, insofern denke ich, man kann es so oder so sehen. Liebe Grüsse, NB
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