Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aufnahmekapazität einer Grundschule

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Aufnahmekapazität einer Grundschule

WaldMama

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Unsere örtliche Grundschule hier in NRW ist in der Regel zweizügig. In diesem Jahr gibt es nur 33 Anmeldungen, es reicht lt. Schulleitung nicht für 2 Klassen (18 Kinder/Klasse) und somit müssen 3 Kinder abgelehnt werden. Nun haben wir aber in VO zu §93 Abs. 2 SchulG in § 6 Abs. 2 +4 Hinweise gefunden, die scheinbar eine Klassengröße von 15 Schülern zu lassen würde. Kann man sich hierauf berufen? Die abzulehnenden Kinder kommen alle aus dem Ort, es ist also für alle die wohnortnächste Schule. Für andere Schulen muß eine Fahrt im öffentlichen Nahverkehr unternommen werden. Ist das für Erstklässler zumutbar, wenn die 3 die Einzigen Schüler in diesem Bus sind? Und auf dem Weg zur Haltestelle an der anderen Schule vorbeigehen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wie es in Ihrem Bundeslandgesetz ist, weiß ich nicht. BNei uns in Rh-Pf. gibt es in der Situation die kleinen Klassen. Ich würde mal beim Schulamt nachfragen. Ich sehe eine Ungleichbehandlung, wenn willkürlich 3 Kinder woanders hinmüssen (wie sollen die denn ausgewählt werden?) u darin einen verstoß gegen Art 3 GG. Falls es Ihr Kind trifft: legen Sie Widerspruch gegen den Bescheid ein. Liebe Grüsse, NB


silke_k

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Hi, Also bei uns in Bayern wird ab 30 Kindern die Klasse geteilt, d.h. es sind dann 2 Klassen a 15 Kinder. Unter 15 Kinder geht aber nicht, ebenso wie über 30. Ich habe auch noch nie gehört, dass Grundschüler auf den nächsten Ort ausweichen müssen! Wäre doch unlogisch, wenn zwischen 30 und 36 Schülern die Differenzzahl auf ne andere Schule müsste, aber ab 37 Schülern eine Parallelklasse gemacht wird? Kann ich mir nicht vorstellen und würd da mal genau nachbohren!!! Ich glaube, das ist eher "Teilungsunwille" - wofür gibt es sonst die Obergrenze von 30 Kindern, wenn gleichzeitig verlangt wird, dass es nicht weniger als 18 Kinder in einer Klasse sind? Da müsste die Obergrenze dann ja bei 36 Kindern liegen...... Bin auf Frau Bader gespannt:-) Liebe Grüße


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