Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich hatte sie schon einmal kontaktiert wegen meinem Problem. Ich hatte ja Teilzeitantrag gem. § 8 TzBfG gestellt, der abgelehnt wurde bzw. mir Arbeitszeiten angeboten wurden, zu denen ich mit zwei kleinen Kindern nicht arbeiten kann. Nun soll ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben (ohne Abfindung). Die Begründungen, die mein Arbeitgeber erörtert hat, warum ich nicht vormittags arbeiten kann, sind einfach nur fadenscheinig und entsprechen nicht der Wahrheit. Jeder Chef im Büro soll eine Sekretärin zugewiesen bekommen, die ganztags ansprechbar ist. Dies war aber schon so, als ich dort noch gearbeitet habe, nur dass ich die einzige Ganztagskraft war und die anderen nur halbtags (teilweise nicht mal jeden Tag). Jetzt soll das angeblich nicht mehr gehen. Eine Teilzeitkraft ist noch beschäftigt. Diese hat bereits große Kinder und könnte nachmittags arbeiten, will aber nicht. Es war doch von vornherein ohne mich geplant worden. Für mich wurde keine befristete Arbeitskraft eingestellt, sondern eine unbefristete. Außerdem wußte der Arbeitgeber bereits vor Eintritt in die Elternzeit, dass ich dann nur noch halbtags arbeiten kann. Er hätte sich ja darauf einstellen können. Oder nicht? Mein Anliegen, nur noch halbtags zu arbeiten, steht auch als Vermerk in der Personalakte. Was passiert, wenn ich den Aufhebungsvertrag nicht unterschreibe? Habe ich rechtliche Handhabe gegen den Aufhebungsvertrag vorzugehen? Vielen herzlichen Dank und viele Grüße Mimi&Sohn PS: Mein Arbeitsverhältnis besteht seit 12 Jahren und der AG beschäftigt 20 Angestellte.
Hallo, Aughebungsvertrag nicht unterschreiben. Aber das bedeutet erst mal, dass Sie zu den vertragliche vereinbarten Bedingungen arbeiten müssen, wenn Sie dies nicht tun, wird der Ag kündigen. Wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt oder an einen RA vor Ort. Gruß, NB
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