Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aufhebungsvertrag vor Elternzeit

Frage: Aufhebungsvertrag vor Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Hallo, mein Arbeitsverhältnis endet mit dem Geburtstermin meines Kindes (13.6.04). Ich habe einen Aufhebungsvertag mit meinem AG geschlossen. Nun war ich beim Arbeitsamt. Ich wurde unverrichteter Dinge wieder weggeschickt. Bei wem muss ich nun Elternzeit beantragen? Muss das AA mich nicht als arbeitslos und zur Zeit unvermittelbar registrieren? (wg. Rente) Beim AA kann mir niemand vernünftig auskunft geben. (Bin verheiratet.)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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HAllo, als Arbeitslose können Sie keinen EU beantragen. Rentenansprüche hat jede Frau, egal, ob beim AA geführt. Wichtiger ist die Frage der KK. Gruß,


Mitglied inaktiv

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Hi Noell leider muss ich sagen das es nicht sehr klug war auf diesen Aufhebungsvertrag einzugehen. Mein AG hat mir dasselbe vorgeschlagen mit einer Abfindungszahlung. Habe mich mit meinen Anwalt in Verbindung gesetzt und letztendlich schaut es dann so aus, das ich dann ja in keinem Arbeitsverhältnis mehr stehe, also auch keinen Anspruch auf Erziehungsurlaub habe und somit auch keinen Anspruch auf beitragsfreie Krankenversicherung. Ich müsste dann praktisch die Abfindung dafür hernehmen und mich freiwillig krankenversichern und das war es mir dann nicht wert. Beim Arbeitsamt hätte man dann sogar eine Sperrfrist, d.h., man würde jetzt nicht mal Arbeitslosengeld bekommen. Es ist nicht immer alles Gold was glänzt und selbst wenn so eine Abfindung doch sehr verlockend erscheint muss man sich vor einer solchen Unterschrift doch über die möglichen Konsequenzen im Klaren sein. Liebe Grüße Meggi


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