Mutti32
Sehr geehrte Frau Bader, ich leben von dem Kindsvater meines 6 jährigen Sohnes seit über 2 Jahren getrennt. Ich habe seit Juni einen neuen Job im öffentlichen Dienst - fahre allerdings nun täglich 150 km. Ich muss auch Vollzeit arbeiten, da es sich finanziell sonst überhaupt nicht rechnet. Für meinen Sohn sorge ich finanziell alleine -der Vater zahlt keinen Unterhalt. Ich würde nun nächstes Jahr gern umziehen das ich die finanzielle extreme Belastung der KfZ Kosten (ca. 600 Euro im Monat) nicht mehr habe. Mein Sohn kommt nächstes Jahr auch in die Schule - so das ein Wechsel des sozialen Umfeldes sowieso ansteht. Der Kindsvater und ich haben gemeinsames Sorgerecht - leider aber keinen wirklich guten Draht zueinander. Er wird einem Umzug nicht ohne weiteres zustimmen. Wo muss ich das alleinige ABR beantragen? Was für Rechte deckt dies dann ab? Kann ich damit auch solche Entscheidungen zbsp. auf welche Schule mein Sohn dann gehen wird - alleine treffen? Bisher musste ich dies auch schon - weil der Kindsvater sich nicht darum kümmert. Er war bisher weder auf einer Elternversammlung in der Kita - noch war er zur Schulanmeldung dabei. MfG Mutti32
Hallo, das ist höchst problematisch. also: Zunächst einmal ist wichtig, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Auch wenn die gemeinsame Sorge nach einer Trennung beibehalten wird, ist es bei den Familiengerichten häufig üblich, einem Elternteil (meist dem Vater) auf Antrag des anderen (meist der Mutter) das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen. Dies erfolgt mit der Begründung dies würde dem Kindeswohl am besten entsprechen (§1671 BGB). Der Elternteil mit dem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht kann anschließend völlig legal den Wohnort wechseln, unabhängig von der Entfernung und der Beziehung des Kindes zum Elternteil, der kein Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Das Wohl und der Wille des Kindes spielt dabei in der Regel keine Rolle. So. Und jetzt ein Urteil dazu: Kein Umzug ohne Einwilligung des Vaters Einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden zufolge darf eine geschiedene Mutter mit dem Kind nicht einfach in eine andere Stadt umziehen, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben. Sie muss einen Umzug, auch wenn das Kind bei ihr lebt und sie daher das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausübt, mit dem Vater abstimmen. Dies gilt erst recht, wenn der Umzug mit einem Schulwechsel verbunden ist. In einem solchen Fall kann die Bindung des Kindes an sein soziales Umfeld sogar rechtfertigen, dem Vater das Aufenthaltsrecht zu übertragen. OLG Dresden, 10 UF 433/02 Schauen Sie dazu auch mal bei: www.vaeternotruf.de/aufenthaltsbestimmungsrecht.htm http://www.vaeternotruf.de/wohnortwechsel.htm http://www.vatersein.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread&tid=926 Dabei ist ein ganz interessanter Satz: In der Praxis ist es häufig so, dass Mütter, auch dann wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht, unter Mitnahme des Kindes in weit entfernte Ortschaften ziehen, ohne den Vater um Zustimmung zu bitten. Ist die Mutter erst einmal weggezogen, drücken die zuständigen Gerichte in der Regel beide Augen zu. Das hat natürlich nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun, im Gegenteil, sondern mit der auch bei den Familienrichtern noch immer vorherrschenden Mütterideologie und einer gewissen Portion Bequemlichkeit. Der Richter ist schlicht froh, wenn er durch den Umzug der Mutter nicht mehr zuständig ist, soll sich doch der Richter am neuen Wohnort mit den Eltern rumärgern. Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Wie ist denn der Umgang zum Kind ? Wie kann der Umgang nach dem Umzug gehalten werden ? Übernimmst Du dann die Umgangskosten ? Alles Fragen die gestellt werden würden. Zwecks Unterhalt bekommst Du Unterhaltsvorschuss ? Wenn nicht beantrage es zügig und lass seine Zahlungsfähigkeit prüfen. Arbeitsplatz und weg von staatlichen Leistungen sind gute Argumente für einen Umzug. Alleiniges ABR kann man beim Familiengericht beantragen.
Mutti32
Hallo Sternschnuppe, der Umgang zum Kind - ist relativ normal. Das läuft alle 14 Tage übers WE. Zumindest seit gut 1 Jahr läuft es so regelmässig. Der Umgang kann auch dann so weiter fortgesetzt werden. Es sind ja "nur" ca. 75 km pro Strecke - das ist das was ich jetzt zur Zeit täglich fahre um zu arbeiten... Ich bekomme Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Ein Anwalt hatte den Unterhalt auch schon eingeklagt - aber erfolglos. Weil der KV wohl kein Einkommen hat. könnte ich mit dem alleinigen ABR dann alltägliche Dinge (Arztbesuche, Anmeldung Schule) alles ohne den KV abklären? Also ohne seine Zustimmung? Danke, LG
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