Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aufenthaltsbestimmungsrecht - wie gut stehen die Chancen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Aufenthaltsbestimmungsrecht - wie gut stehen die Chancen

Rhabarbar

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Guten Morgen, ich will mich scheiden lassen - mein Mann hat eine Affäre/Beziehung (ich weiß es nicht) und ich will mich von ihm scheiden lassen. Allerdings sagt er, dass er das nciht will. Wir leben seit Oktober in getrennten Zimmern einer Wohnung und haben einen 4-jährigen Sohn. Mein Mann sagt, dass wir nicht getrennt sind, obwohl er ja auch noch was mit einer anderen Frau hat. Ich will gerne in meine Heimat zurück (gleich ein Land neben Deutschland) und will das Aufenhtaltsbestimmungsrecht für unseren Sohn. Ich habe dort eine 4-Raum Wohnung für wenig Geld, einen Job, einen Kita Platz und meine Familie, die mich unterstützt, ist dort. Hier haben wir keine Familie, ich habe schlechte Jobaussichten, da ich in einem schichtsystem alleinerziehend nicht arbeiten kann und müsste mir auch erstmal eine günstige große Wohnung suchen. Mein Mann arbeitet selbst im schichtsystem - seine Familie ist ebenfalls nicht in derselben Stadt, sondern 200 km weiter weg - somit kann man sich auch nicht auf die Unterstützung von denen verlassen. Wie denken sie stehen meine Chancen das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt der, bei dem das Kind den Lebensmittelpunkt hat. Selbst wenn Sie das bekommen, heißt es nicht, dass Sie mit dem Kind ins Ausland umziehen dürfen. Sie haben ja das gemeinsame Sorgerecht. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Die Kernfrage wird sein, wie Du den weiteren Umgang realisieren willst. Nachbarland heisst wie viele Kilometer genau ist es weg ? Wie stelst Du Dir den Umgang vor, kannst Du das finanzieren dann, oder zumindest mitfinanzieren ? Wenn er klagen sollte, oder Du um es zu bekommen, dann macht es Sinn zu signalisieren dass sich an der Bindung von Vater und Kind nichts ändern wird. Ansonsten sind die Rahmenbedingungen super und sprechen für einen Umzug, keine Frage. Aber es geht ums Kind, und hängt auch immer ganz stark vom Richter ab, wo der seine Schwerpunkte hat.


Mitglied inaktiv

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Das ABR zu bekommen ist an Deiner Stelle sicher nicht schwer - das heißt aber NICHT dass Du mit dem Kind in ein anderes Land oder auch innerhalb Deutschlands einfach umziehen darf. Du darfst, das Kind nicht! Daran ändert auch das ABR nichts. LG Sabine


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