Mitglied inaktiv
Guten Tag, Frau Bader! Ich hätte zwei Fragen an Sie: 1.Ich lebe seit November 2001 von meinem Mann getrennt; unser 2-jähriger Sohn lebt momentan bei mir; ich habe auch 3 Jahre Erziehungsurlaub genommen. Mein Mann hat unseren Sohn Mittwoch 15-20 Uhr und Freitag 17 Uhr bis Samstag 20 Uhr. Wer würde das Aufenthaltsbestimmungsrecht nach Beendigung meines Erziehungsurlaubes erhalten? Wie sieht es aus, wenn sich der KV dann bereit erklärt, seine Arbeitszeit zu reduzieren, um sich mehr um das gemeinsame Kind kümmern zu können? 2. Meine zweite Frage betrifft den Zugewinnausgleich. Meine Eltern haben mir im Laufe von mehreren Jahren monatlich einen gewissen Betrag auf mein Konto überwiesen. Sinn und Zweck dessen war, daß sie mir ein Geschenk machen wollten, diesen Betrag jedoch nicht in der entsprechenden Höhe hatten. Das Geld habe ich für gemeinsame Ausgaben teilweise mitverwendet. Ist es trotzdem im Rahmen des Zugewinns als Anfangsvermögen zu sehen oder nicht? Vielen Dank im Voraus! Walentina
Liebe Walentina, 1. Sie. Wenn Sie damit einverrstanden sind, kann er das tun 2.Schenkungen an Erbe statt wird nicht hinzugerechnet Gruß, NB
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Liebe Frau Bader, wenn es in einer unehelichen Beziehung zur Trennung kommt, bei wem lebt dann das gemeinsame Kind gewöhnlich? - Kind ist 3 Jahre alt - Eltern nicht verheiratet - beide haben das Sorgerecht - Vater arbeitet vollzeit, z.T. bis abends (19/20 Uhr), z.T. Reisetätigkeit - Mutter arbeitet 50% Teilzeit, verdient nur ca. 1/4 vom E ...
Liebe Frau Bader, ich versuche jetzt, meine Frage nochmals allgemein zu stellen: Wie wird in der Regel im Falle einer Trennung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft der Aufenthalt des gemeinsamen Kindes (gemeinsames Sorgerecht) geregelt? Nach welchen Kriterien wird beurteilt? An wen müsste man sich wenden, wenn man sich nicht mit dem Partne ...
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Hallo, Erbschaften fallen ja nicht in den Zugewinn. Gilt das auch dann, wenn das Geld auf ein gemeinsames Konto überwiesen wird und erst von dort auf den Namen des Erben angelegt wird? Oder steht das Geld durch die Gutschrift auf das gemeinsame Konto beiden zu und müsste geteilt werden? Vielen Dank!
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