Alleiniges Sorgerecht - gemeinsame Aufenthaltsbestimmung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Alleiniges Sorgerecht - gemeinsame Aufenthaltsbestimmung

geht das? Hallo Frau Bader, die Frage steht ja schon im Betreff. Es ist so, dass ich im Oktober ein Kind mit meinem LG erwarte. Nun hat dieser sich in während unserer gesamten Beziehung als nicht sehr zuverlässig erwiesen (er ist ein toller, hat aber ein paar Probleme und schottet sich dann gerne ab, ist also phasenweise nicht zu erreichen und igelt sich ein). Ich bin immer der Meinung, dass ein Kind beide Eltern haben sollte, deshalb möchte ich auf jeden Fall das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht, sollten wir uns trennen, wird es eine Regelung geben, die dem Kindeswohl entspricht, 50/50 ist da anzustreben. Jedoch schrecke ich aufgrund seiner "Totalausfälle" vor dem gemeinsamen Sorgerecht zurück, da ich befürchte, in solchen Fällen dann handlungsunfähig zu sein, weil er sich wieder verkriecht. Ist es möglich, sich bei alleinigem Sorgerecht das ABR zu teilen? Nochmals: ich will meinem LG nichts vorenthalten, darum geht es mir keineswegs, das Kind wird auch seinen Namen tragen und ich strebe selbstverständlich auch eine stabile Paarbeziehung an, es geht hier nur um akute Ausnahmesituationen, die eben leider schon vorkamen und keine Ausnahmen sind. Haben Sie da einen Tipp für mich?Vielen Dank la-floe

Mitglied inaktiv - 21.07.2009, 17:22



Antwort auf: Alleiniges Sorgerecht - gemeinsame Aufenthaltsbestimmung

Hallo, die von Ihnen gewünschte Trennung in dieser Reihenfolge sieht der Gesetzgeber nicht vor. Wenn, dann gemeinsames Sorgerecht - wenn Sie dann auch gemeinsam wohnen, ergibt sich das ABR doch von alleine. Ganz wertungsfrei warne ich aus Erfahrung vor gemeinsamen Sorgerecht. Das kann man nahezu gar nicht rückgängig machen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.07.2009



Antwort auf: Alleiniges Sorgerecht - gemeinsame Aufenthaltsbestimmung

Warum willst Du dann geteiltes ABR. Weißt Du eigentlich was der unterschied zwischen ABR und Sorgerecht ist? ABR=Aufenthaltsbestimmungsrecht Heißt, die Bestimmung zu haben wo das Kind sich Aufhält Also was bringt Dir das ganze Sorgerecht wenn er die Hälfte vom ABR hat???

Mitglied inaktiv - 21.07.2009, 17:59



Antwort auf: Alleiniges Sorgerecht - gemeinsame Aufenthaltsbestimmung

würde es in diesem fall unbedingt beim alleinigen sorgerecht für dich belassen. er kann auch ein guter vater ohne gsr oder abr sein. klingt nach psychischen problemen, würde mir auch das mit dem namen nochmal überlegen.

Mitglied inaktiv - 21.07.2009, 18:33



Antwort auf: Alleiniges Sorgerecht - gemeinsame Aufenthaltsbestimmung

@shannonsmama, du, ich bin durchaus im Bilde was ABR bedeutet. Und wenn wir beide das haben kann KEINER mit dem Kind ungefragt irgendwo hinziehen. Und das finde ich gut so. Fakt ist, ich möchte soviel wie möglich gemeinsam haben, da es nicht MEIN Kind ist sondern UNSERES! Aber ich möchte mich absichern dass ich auch entscheidungsfähig bzw -befugt bin, wenn er mal "out of order" ist. Weder er noch ich würden wegziehen oder sonstwas, um dem anderen Part das Kind vorzuenthalten. Und ja, ich bin keine 18 mehr, ich weiß, dass das viel Kompromissbereitschaft im Trennungsfall erfordert, zudem habe ich schon ein größeres Kind ohne Kontakt zum Vater..... la-floe

Mitglied inaktiv - 21.07.2009, 18:42



Antwort auf: Alleiniges Sorgerecht - gemeinsame Aufenthaltsbestimmung

@vallie aber es ist und bleibt auch sein Kind, seine psychischen Probleme haben doch mit der unbestrittenen Abstammung des Kindes nix zu tun. Aber danke für deine Meinung, obwohl ich nicht ganz konform gehe damit ;-)) Greetz la-floe

Mitglied inaktiv - 21.07.2009, 18:44



Antwort auf: Alleiniges Sorgerecht - gemeinsame Aufenthaltsbestimmung

klar ist es sein kind, aber wenn er psychisch austickt, ist er evtl nicht mehr in der lage, seine väterlichen pflichten zu erfüllen. kompletter rückzug klingt nicht unbedingt danach.... sollten die probleme doch mehr werden, als nur rückzug und ihr euch trennen, hast du zwei probleme: das kind trägt seinen namen und du deinen ( find ich persönlich nicht prickelnd ) und du brauchst gelegentlich seine einwilligung für bestimmte dinge. laß es dir einfach mal durch den kopf gehen und schau mal bei den ae´s vorbei....

Mitglied inaktiv - 21.07.2009, 19:18



Antwort auf: Alleiniges Sorgerecht - gemeinsame Aufenthaltsbestimmung

hi vallie ;-)) danke, aber die ae-Nummer habe ich 6 Jahre lang durch, mit allem, was dazugehört inklusive absolutem Desinteresse seitens des KV, sprich, keinen Kontakt zu meinem Großen ;-) Nichtsdestotrotz fände ich es nicht schlimm, wenn mein Großer den Namen meines Ex hätte, dann hätte er wenigstens "irgendwas". Ich hab in meinen 38 Jahren auch schon soviel erlebt und gesehen, dass ich da nicht blauäugig rangehe, ich verdien mein eigenes Geld, die Wohnung läuft auf meinen Namen.....ick bin ja nich doof ;-))) Mal sehen, ich geh noch mal in mich und diskutiere das mit ihm... danke dir la-floe

Mitglied inaktiv - 21.07.2009, 20:12



Antwort auf: Alleiniges Sorgerecht - gemeinsame Aufenthaltsbestimmung

ich kann auch nicht verstehen warum Du das willst? Was hat denn sich kümmern mit Aufenthaltsbestimmungsrecht oder Sorgerecht zu tun? Es ist doch auch Dein Kind, warum soll es seinen Namen tragen und nicht Deinen, verstehe ich nicht. Gerade wenn er noch so unzuverlässig ist. Du kannst das doch nicht mit irgendwelchen Titeln erzwingen, das er sich kümmert. Entweder tut er es oder nicht. Ich würde mir das auch sehr sehr gut überlegen. LG Andrea

Mitglied inaktiv - 21.07.2009, 21:49



Antwort auf: Alleiniges Sorgerecht - gemeinsame Aufenthaltsbestimmung

Hallo, wenn Du/Ihr die elterliche Sorge gemeinsam ausüben wollt, dann geht das erst mal nur allumfassend. Nur das Familiengericht kann dann in einem weiteren Schritt Teile der elterlichen Sorge (Personensorge, Vermögenssorge, ABR, etc.) wieder aberkennen. Von vornherein beim Jugendamt ein "Stückwerk" zu vereinbaren geht nicht. MEIN Zugeständis zu einem dermaßen instabilen Vater wäre vermutlich auch gerade mal sein Nachname wenn er meint, daß das für ihn wichtig ist. Viele Grüße Désirée deren Kinder auch den Namen des Vaters tragen und der das völlig wurscht ist.

Mitglied inaktiv - 21.07.2009, 23:16



Antwort auf: Alleiniges Sorgerecht - gemeinsame Aufenthaltsbestimmung

hi, es ist ja nun nicht so, dass er sich nicht kümmern will, wir bekommen ein gemeinsames Wunschkind und er würde egrne alles gemeinsam haben....nur ich möchte aufgrund der Vorgeschichte da ein paar Netze für mich einbauen... Aus dem Alter bin ich raus irgendjemanden mit irgendwas zwingen zu wollen. aber ich merke schon....die meisten sind hier eher dafür, alle Rechte in der Hand der Mama zu lassen. Ich seh da eher ne gleichberechtigte Aufgabe und Pflicht, er ist nicht mein Gegner, er ist der andere Elternteil. Und wieso sollte es selbstverständlicher sein meinen Namen als Kindsnamen zu führen als seinen? Wo er doch genauso Papa ist wie ich Mama.... Leider hat mir meine FRage noch niemand beantwortet, ich werd mich dann mal beim JA erkundigen.... trotzdem vielen Dank la-floe

Mitglied inaktiv - 22.07.2009, 08:17



Antwort auf: Alleiniges Sorgerecht - gemeinsame Aufenthaltsbestimmung

danke Desiree..... da denk ich dann nochmal drüber, wie wie das konkret machen... Liebe Grüße la-floe

Mitglied inaktiv - 22.07.2009, 08:18



Antwort auf: Alleiniges Sorgerecht - gemeinsame Aufenthaltsbestimmung

ich bin 42, habe die ae-nummer mit absolutem desinteresse des vater auch durch ( kind ist jetzt 14 ) und habe vor 5 jahren auch nochmal MIT mann ein baby bekommen. diesen mann habe ich aber geheiratet, auch weil ich wohl ähnliches wollte, wie du. so haben wir alles gemeinsam, namen, abr, gsr und nicht zu vergessen: den namen. irgendwie scheinst du aber davor zurückzuschrecken, das wird gründe haben und die solltest du nicht übersehen.... alles gute!!! leider kann man hier keine pn schreiben....

Mitglied inaktiv - 22.07.2009, 08:46



Antwort auf: Alleiniges Sorgerecht - gemeinsame Aufenthaltsbestimmung

vallie, ich bin ja durchaus beratungsoffen ;-)) Weißt du, ich war schon verheiratet mit dem KV meines Sohnes, deswegen meldet er sich trotzdem nicht beim Kind, heiraten nützt also nix. Außerdem hab ich keine Lust zum heiraten, egal wen, meinen Namen kann ich auch nicht abgeben, da mein Sohn schon einbenannt ist und dann der einzige wäre, der meinen Mädchennamen trägt....bliebe nur, dass der LG meinen Namen annimmt...aber wie gesagt, ich heirate nicht, Matt Damon vielleicht, aber der steht ja nicht zur Verfügung. Wenn du magst, kannst du mir in Ermangelung einer PN-Gelegenheit mailen florentine1971@arcor.de würd mich freuen Gruß la-floe

Mitglied inaktiv - 22.07.2009, 19:11



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