Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aufenthaltbestimmungsrecht nach Scheidung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Aufenthaltbestimmungsrecht nach Scheidung

Mitglied inaktiv

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Hallo, und vielen Dank das ihr euch mal einen Moment Zeit für mein Problem nehmt. Mir wurde dieses Forum hier sehr empfohlen. Ich versuche mal mein Problem einigermaßen kurz zu erklären. Die Situation ist folgende, ich werde mich Anfang nächsten Jahres nach 7 Ehejahren von meiner Frau trennen. Der Grund ist, das unsere Vorstellengen von einer gemeinsamen Zukunft einfach zu weit auseinander gehen. Ihre Vorstellung ist es das ich mich um solche Kleinigkeiten wie das bestreiten des Familieneinkommens und eigentlich alle anderen wichtigen Dinge, einschließlich Kindererziehung kümmere und sie sich derweil um das Fernsehprogramm vom 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr mit kurzer Unterbrechung durch einen Mittagsschlaf. Wir haben Zwei Kinder im Alter von 11 und 6 Jahren. Unsere 11 jährige Tochter brachte meine Frau mit in die Beziehung. Sie wurde allerdings von mir wie mein leibliches Kind erzogen und weis auch nicht, das ich nicht ihr Biologischer Vater bin. Unser 6 jähriger Sohn wurde während der Ehe geboren. Nun ist mein Problem das ich nach der Trennung gerne das Aufenthaltbestimmungsrecht für wenigstens meinen Sohn haben möchte, da ich unter anderem für die Kinder nach der Trennung eine steile Sozialamts Kariere voraussehe. Meine Vorstellung geht dahin, das sich meine zukünftige Exfrau eine eigene Wohnung sucht und ich die bisher genutze Wohnung weiter bewohne. Sie könnte unsere jetztige Wohnung auf keinen Fall alleine halten. Ich will ihr unseren Sohn auch nicht vorenthalten, sie könnte ihn jederzeit sehen aber ich möchte halt das er bei mit aufwächst. Bisher ahnt meine Frau von diesem Schritt noch nichts und das sollte auch noch möglichst so bleiben. Ich würde gerne so viel wie möglich im Vorfeld klären, da meine Frau, sobald ich ihr von der Trennung erzähle, den großen Rosenkrieg anzetteln wird und schon allein aus gekränktem Stolz mir alle möglichen Steine in den Weg legen wird. Welche Möglichkeiten bestehen für mich als Vater das Aufenthaltbestimmungsrecht für meinen Sohn zu bekommen? Ich habe gehört das das Kind dort bleiben sollte wo es seinen Lebensmittelpunkt hat. Wie ist dieser definiert? Kann ich da im Vorfeld schon einmal beim Jugendamt vorstellig werden, bzw. ist dieses Amt überhaupt dafür zuständig? Und wenn nicht welches? Kann mir vieleicht jemand der in einer ähnlichen Situation war einen Rat geben? Vielen Dank für eure Hilfe. Ronny


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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HAllo, wenn Sie arbeiten und Ihre Frau zu Hause ist, wird sie die Kinder betreuen (egal wie). Dann ist der Lebensschwerpunkt des Sohnes bei der Mutter. Wenn Sie nicht beweisen können, dass dem Kind ein Seelisches oder sondtiges Problem droht, haben Sie ganz schlechte Karten. Außerdem werden Sie dem Richter erkklären müssen, wie das praktisch gemacht werden soll, da Sie ja sicher tagsüber arbeiten. Anders ist es, wenn sie freiwillig verzichtezt. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Vielen Dank Frau Bader für ihre schnelle Antwort. Ehrlich gesagt bin ich jetzt ein bisschen niedergeschlagen durch die Antwort da ich dachte das dass wohl des Kindes doch Vorang hätte. Momentan ist es so das ich morgens um 7 Uhr das Haus verlasse und um 16 Uhr wieder zu Hause bin. Der kleine ist momentan sowieso von 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr in der Kita. Es wäre auch kein Problem ihn eine halbe Stunde früher zu bringen und eine halbe Stunde später zu holen. 2x die Woche bringe ICH ihn zum Fußballtraining, was für SIE zuviel aufwand bedeutet. Wenn der kleine mal krank ist fahre ich mit ihm zum Arzt, und so könnte ich die Aufzählung noch endlos weiter führen. Meine Sichtweise war die das er wenn er mit mir in der bisherigen Wohnung bleiben würde er ja auch weiterhin seine Kita besuchen könnte und auch danach mit seinen Freunden spielen könnte. Ich habe echt bedenken das sie freiwillig verzichten würde. Was könnte ich denn eigentlich machen, wenn sie plötzlich auszieht und den kleinen mit nimmt? Dürfte sie das eigentlich ohne mein Einverständnis? Haben Väter überhaupt irgendwelche Rechte? Ich meine außer das Recht Unterhalt zu zahlen???? Und noch eine kurze Frage zum Schluss, mit welchen kosten muss ich rechnen wenn ich mich jetzt vorab bei einem Anwalt mal darüber beraten lasse? Vielen Dank Ronny


Mitglied inaktiv

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