Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Auch Elterngeldfrage

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Auch Elterngeldfrage

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Zu unserer Situation: Unser Sohn ist nun 12 Wochen alt. Mein Freund wurde vor kurzem Arbeitslos, Wir beziehen als Bedarfsgemeinschaft Harz IV (da ihm 3 Tage fehlen zu dem vollen Jahr,dann bekämen wir ALG I,naja egal) Ich beziehe Elterngeld (597,26; habe den Bezugszeitraum jedoch verdoppelt und bekomme somit bis Jan. 2011 298,63 €), habe vor dieser Zeit mehr als ein Jahr gearbeitet. Nun habe ich einen 400€ Job angeboten bekommen und habe mich auf der Elterngeldstelle erkundigt, die sagten ich solle den nicht annehmen da ich alles was ich verdiene angerechnet bekomme. Den vollen Elterngeld-Anspruch hat der Beschäftigte nur dann, wenn er vollständig auf seine Erwerbstätigkeit verzichtet,so wurde mir auf der Elterngeldstelle gesagt ebenso dass ALG I auch angerechnet werden würde wenn wir das beziehen deshalb solle ich das auch nicht beantragen. Bei mir im Kopf sind nun nur noch ??? Ich versteh nichts mehr. Können sie mir vllt weiterhelfen? Welche Situation ist für uns am besten? LG Jenny


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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