Mitglied inaktiv
Ich weiß nicht, an wen ich diese Frage stellen soll, aber nach dem aktuellen Urteil mit der die eine Frau Unterhalt für ihr Kind erstritten hat habe ich von Freunden den hinweis bekommen, ich sollte das auch probieren. Vor 3 Jahren habe ich eine Tochter bekommen. Mein damaliger Psychologe hat gemeint, daß die Pille trotz der Psychopharmaka wirkt. Dann bin ich trotzdem Schwanger geworden. Nach einem Bericht, den meine Frauenärztin angefordert hatte, schränken die Medikamente aber die Wirkung der Pille ein. Meine Tochter ist entwicklungsverzögert, und für die nötigen Förderungen bin ich finanziell und psychisch sehr belastet. Hat das überhaupt einen Sinn den arzt zur rechenschaft zu ziehen? Ich habe keine Rechtschutzversicherung.
Hallo, ich schließe mich meinen Vorrednerinnen an. Entscheidend wird sein, dass Sie seine Aussage und die KAusalität beweisen müssen. Libe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo ! Hast Du schriftlich vom Arzt, daß die Wirkung der Pille nicht aufgehoben wird ? Ansonsten steht ja Aussage gegen Aussage ! Außerdem ist die Pille ja kein 100% Verhütungsmittel dh Du wärst evtl auch ohne Psychopharmaka schwanger geworden Ich denke nicht , daß Du Erfolg haben würdest ! lG safrarja
Mitglied inaktiv
ich denke auch, dass du da keine chance hast. erstens steht aussage gegen aussage und zweitens hat jedes medikament eine packungsbeilage und dort steht drin, was mit der pille passiert, wenn man das medikament nimmt. was ich noch nicht verstehe ist: du willst den arzt verklagen, weil dein kind entstanden ist? das find ich schon einen hammer. lg two_kids
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