Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader vor einiger Zeit bin ich in ärztlicher Behandlung gewesen- Diagnose Sonnenallergie. Nun stellte sich heraus, das es keine Sonnenallgie war sondern Ringelröteln.Ich bin jedoch schwanger und das Kind wahrscheinlich (laut Gyn.) mißgebildet- wenn es überhaupt ausgetragen wird. Im Freundeskreis hören wir nun immer wieder das wir den Arzt verklagen sollen. Würde das Sinn machen? Und würde das überhaupt möglich sein?
Hallo, medizinisch betrachtet kann ich hierzu wenig sagen. Wenn sie den Arzt verklagen wollen, müssen Sie zunächst nachweisen, dass er tatsächlich eine falsche Diagnose gestellt hat. Des weiteren muss der Kausalzusammenhang geklärt werden. Das bedeutet, es muss einmal der Zusammenhang zwischen der Erkrankung und der eventuellen Fehlbildung bewiesen werden und dass der Krankheitsverlauf/ die Fehlbildung ein anderer gewesen wäre, wenn man die Krankheit frühzeitig erkannt hätte. Liebe Grüße, NB
Andrea6
Eine Infektion mit Ringelröteln in der Schwangerschaft macht keine Fehlbildungen, sondern führt entweder zum Abort oder zu einer verminderten Anzahl roter Blutkörperchen beim Kind. Entscheidend ist auch der Zeitpunkt der Infektion: je später desto weniger schlimm. Du solltest einen Spezialisten aufsuchen und überhaupt erst einmal abwarten, bis das Kind geboren ist. Alles Gute!
mexxx
eben der Krankheitsverlauf wäre genau der selbe gewesen man hätte NICHTS machen können es sei denn es war ab der 30. Woche dann hätte man evtl. Bluttranfusionen unternehmen müssen aber auch nur dann wenn das Kind gefährdet gewesen wäre In welcher Woche bist du? Ich hatte in meiner Schwangerschaft die Ringelröteln wenn du dich austauschen magst kannst du mich gerne anschreiben zu dem sind Ringelröteln teilweise sehr schlecht zu diagnostizieren, teilweise machen sie keine Beschwerden und keine Anzeichen
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