Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich bin als Bilanzbuchhalterin in einem Unternehmen beschäftigt. Leider ist es schon die ganzen Jahr über so, das erwartet wird viele Überstunden zu machen. Ich bin nun in der 21. Woche schwanger. Letzte Woche hatten Wir Jahresabschluß. Ich habe von morgens um 8 Uhr bis abends um 23 Uhr gearbeitet. Ich habe meinem Chef mehrmals gesagt ich möchte jetzt gerne gehen, aber er hat es ignoriert. Mein Bauch hatte mir auch langsam weh getan. Jetzt war ich beim Arzt und habe mich erst einmal krankschreiben lassen. Ich weiß gar nicht was ich tun soll wenn ich nächste Woche wieder arbeiten gehe. Dann geht der Streß wieder von vorne los!! Termine müssen eingehalten werden usw. Ich kann ihm doch nicht mit rechtlichen Schritten drohen!! Ich möchte dort doch wieder arbeiten. Aber ich habe auch Angst das meinem Baby was passiert. Was soll ich nur tun? Vielen Dank
Hallo, ich würde mit ihm reden und ihn ausdrücklich auf die Gefahr für das Baby hinweisen.Und dass Sie ihm keinen Ärger machen wollen. Ausserdem würde ich es mit dem Frauenarzt (er soll ein schlimm klingendes Attest schreiben) und dem Gewerbeaufsichtsamt bereden. Denken Sie in erster Linie an das Kind! Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Noch eine Frage. Wie sieht es eigentlich rechtlich aus? Mein Arbeitgeber verstößt gegen das Mutterschutzgesetz. Wenn ich das melde, was wird ihm dann passieren? Mache ich mich eigentlich auch strafbar? Viele Fragen, aber ich bin ziemlich durcheinander und weiß wirklich nicht was ich tun soll!!
Mitglied inaktiv
Ich würde es diplomatisch so machen:# Gehe um Gewerbeaufsichtsamt und fargre nach, wie man als Schwangere arbeiten darf (nichtr MUSS). Dann lannst Du leicht einföliessen lassen, daß es bei Dir anders ist und wie mach das denn da handhaben könnte. Das Amt kann den Betrieb überprüfen., ohne daß man merkt, daß es auf Deine Veranölassung geschieht. Ansonsten: sag ihm nach 9 Std. arbeit, daß Du jetzt gehen wirst, da Du lt. MuSchG nicht mehr arbeiten darfst, das ist verboten. Sei lieb, nett und freundlich, was soll er dann machen? Du willst doch nicht, daß er wegen Dir Stress mit der Aufsichtsbehörde bekommt. Deinen Arbeitswillen ahst Du letzte Woche ja gerne gezeigt, aber leider hast Du erfahren, daß es verboten ist.... Zur Not kannst Du ihm ja einen Ausdruck / link zum MuSchG geben. Viele Grüße Désirée
Ähnliche Fragen
Hallo, während der Schwangerschaft darf ich doch nicht länger als 8,5 Std. arbeiten. Gilt das nur für die reine Arbeitszeit? Im Klartext: Ist eine Schicht von 10-19 Uhr ok, wenn da eine halbe Stunde Pause enthalten ist? Vielen Dank schonmal, Marion
Hallo zusammen, ich bin mit meinem zweiten Baby schwanger und in der 23. SSW. Zur Zeit arbeite ich 4 Std. von 6-10 Uhr früh, leider läuft mein Vertrag 10 Tage vor der Geburt (bzw. vor dem errechneten Termin) aus, ist ein befristeter Vertrag. Jetzt habe ich eine wichtige Frage: Meine Kollegin sagt, das man als Schwangere nicht vor 6 Uhr anfangen ...
Hallo. Ich arbeite im eizelhandel textil .ich bin schwanger 16 Wochen. hab Attest auf 4 std. Arbeit . darf ich im laden 1 Stunde mit handy alleine bleiben? Und ich muss ab und zu von 16 bis 20 Uhr arbeiten, aber wir gehen nicht genau um 20 Uhr raus,das dauert immer min.15 min. Wegen Abrechnungen usw. Bin ca dann um 20:20 Uhr erst frei. Darf man das ...
Hallo Frau Bader, Ist es als zumutbar anzusehen die Arbeitszeit eines AN vom Abend auf die Frühe zu verschieben um dem Mutterschutzgesetz gerecht zu werden? Oder muss der AG auf Wunsch des AN eine Regelung finden die nahe der ursprünglichen Arbeitzeit liegt z.B. am Nachmittag. Immer vorausgesetzt es gibt keine Regelung im Arbeitsvertrag. ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe folgendes Problem... Ich habe einen 20 std-Vertrag. Unsere Arbeitszeiten gehen normalerweise bis 21 Uhr, jedoch arbeite ich aufgrund meiner Schwangerschaft nur noch bis 20 Uhr. Die fehlende Std. bekomme ich auch nicht bezahlt. Wir bekommen unsere genauen Arbeitszeiten für jede Woche im Voraus per Email zugeschickt ...
Guten Tag, ich arbeite im Büro und bin überwiegend sehr müde. Meine Arbeitszeit ist eine 40 Stundenwoche und sieht wie folgt aus: Mo. 08.00 - 18.00 Uhr (1 Std Pause 13 - 14 Uhr) 10 Stunden auf Abreit Di. 08.00 - 18.00 Uhr (1 Std Pause 13 - 14 Uhr) 10 Stunden auf Arbeit Mi. 08.00 - 17.00 Uhr (1 Std Pause 13 - 14 Uhr) 9 Stunden auf Arbeit ...
Hallo. Ich bin in der 8 Woche Schwanger und bin in einem medizinischen Beruf tätig ( MFA ) . Mein Arbeitgeber möchte meine Arbeitszeiten nun drastisch ändern, da ich durch die Schwangerschaft nicht mehr in die Endoskopie darf. In meinem Arbeitsvertrag stehen keine festen Zeiten , sondern nach Ermessen der Praxis . Ich arbeite in Vollzeit ...
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe meinem Arbeitgeber am 16.06. mitgeteilt, dass eine Schwangerschaft besteht. Am 26.06. erhielt ich per Post ein Schreiben, dass ab dem 1.08. meine monatliche Funktionszulage für die Unterstützung der Store Managerin entfiele. Mit der Bitte um Unterschrift und Rücksendung. In der Änderung zum Anstellu ...
Hallo Frau Bader Hier kurz meine Situation: Ich bin mit meinem zweiten Kind in der 7Ssw (noch kein mutterpass) und noch in der Elternzeit. Nun steht mit meinem derzeitigen Arbeitgeber ein Vertragsgespräch an da ich meine Elternzeit eher beenden möchte um wieder Gehalt zu bekommen. Zu meinen Fragen: - Ist es rechtens einen Vertrag a ...
Hallo, ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich bin in einem Unternehmen, indem man ab Tag 1 der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhält. Aktuell bin ich noch in Elternzeit arbeite aber in Elternzeit-Teilzeit. Wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde, und meine Elternzeit deswegen vorzeitig beende, steht mir dann das Geh ...
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes