Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich arbeite seit ca. 1 Jahr Teilzeit (20 Stunden) in der Elternzeit, allerdings arbeite ich stets nur Bereitschaftsdienste, also immer 20 -24 Stunden am Stück. Nun war ich Ende letzten Jahres 1 Woche arbeitsunfähig (Arbeitgeber bekam Krankenschein etc....), vergütet wurden mir aber nicht alle Stunden die ich gearbeitet hätte (laut Dienstplan) sondern nur die die die anderen Kollegen, die neben Bereitschaftsdiensten auch regulär arbeiten für diese Wochenendtage auf die Regelarbeitszeit angerechnet bekommen (am Wochenende werden für die anderen Kollegen die meisten Stunden zusätzlich vergütet und nicht auf die Regelarbeitszeit angerechnet. ICH bekomme ALLE Stunden auf die Regelarbeitszeit angerechnet.)Damit hatte ich plötzlich 25 Minusstunden, was ich bei der Personalabteilung auch reklamiert habe. Man erklärte mir es gäbe keine schriftliche Regelung und gab mir eine (mir damals plausible) Erklärung, mit der ich jedoch auch damals nicht einverstanden war, was ich auch sagte. Jetzt war ich vor einigen Wochen wieder krankgeschrieben und erwartete die Vergütung entsprechend der mir Ende des Jahres genannten Erklärung. Nun heisst es aber die Stunden werden angerechnet, die ich laut Dienstplan gearbeitet hätte. Genau dies wurde mir aber beim letzten Krankheitsfall Ende letzten Jahres verwehrt. Mein FRage ist nun: Habe ich eine Chance nach so langer Zeit (10 Monate) die zu wenig vergütete Zeit der Arbeitsunfähigkeit im Nachhinein vergütet zu bekommen? Es gab nichts schriftliches von beiden Seiten, alles wurde mündlich geklärt(das ist hier so üblich). Ich habe allerdings Gesprächsnotizen. Man sagte mir ich habe nur 6 Monate Zeit eine falsche Abrechung zu reklamieren. Das habe ich ja aber schon nach dem ersten Krankheitsfall getan und wurde mit einer damals plausiblem erklärung abgespeist, die sich jetzt als falsch herausstelllt. Sehen sie Chancen? Vielen Dank für IHre Hilfe. Lg Susi
Hallo, verjährt ist der Anspruch nicht. Liebe Grüsse, NB
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader! Ich habe eine Frage bezüglich Krankschreibung eines Elternteils durch den Kinderarzt bei einem kranken Kind. Ich arbeite in Teilzeit, aber nur Nachtschichten im Krankenhaus (vertraglich festgelegt). Mein Mann arbeitet Vollzeit tagsüber. Wie ist es nun, wenn das Kind krank ist und nicht in den Kindergarten kann wenn ich ...
Hallo Frau Bader, Meine Frage ist folgende: ich war bis Freitag wegen Magen Darm arbeitsunfähig. Am Wochenende war wieder alles ok und Sonntag bekam ich Unterleibschmerzen und war Montag beim Frauenarzt und bin erst mal arbeitsunfähig wegen Unterleibschmerzen. Dazwischen war ich nicht arbeiten. Werden die Zeiten als eine durchgängige Zeit angeseh ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Frage ist irgendwie nicht angekommen. Daher schreibe ich erneut. Mein Mann hat am 16.07.2018 Elternzeit bei seinem Arbeitgeber eingereicht: 19.09.- 18.11.2018 ( mit Bezug von Elterngeld) 19.01.- 18.09.2019 ( ohne Bezug von Elterngeld, es ist Teilzeitarbeiten in Elternzeit angedacht, da wir keinen Betreuungsplatz ...
Liebe Frau Bader, ich habe eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung bis zum Beginn des Mutterschutzes erhalten und diese bereits bei der Krankenkasse und meinem Arbeitgeber eingereicht. Nun erkundigte sich dieser, ob die Möglichkeit besteht auf ein Beschäftigungsverbot auszuweichen, um die Lohnfortzahlung als Mutterschutzgeld zu verbuchen. Ist dies ...
Hallo Frau Bader, was passiert, wenn ich während einem partiellem BV (4Std/Tag) erkranke? Z.B auf Grund von Migräne mal einen Tag auch keine 4 std arbeiten gehen kann? Bei uns im Betrieb gibt es die 3 Tage Regelung ( Attest erst ab Tag 4 nötig) Melde ich mich z.B für 2 Tage AU , würde das BV danach wieder greifen? Oder muss bei einer AU mit oder ...
Sehr geehrte Frau Bader, wie verhält es sich mit Resturlaub aus dem Vorjahr, der genehmigt wurde, wenn für diese Zeit eine Krankschreibung vorliegt? Wird es gehandhabt wie beim Urlaubsanspruch im laufenden Jahr, oder verfällt dieser dann? Im Betrieb ist es so, dass Resturlaub aus dem Vorjahr bis Ende März genommen werden muss. Vielen Dank, da ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell im 1. Trimester meiner Schwangerschaft. Ich werde für die kommenden 4 Wochen von meiner Frauenärztin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Angenommen ich erhalte nach Ablauf der AU ein ärztliches, individuelles Beschäftigungsverbot. Ist der direkte Übergang von Krankschreibung in BV in irgendeiner Weise ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben und würde gerne an einer online Fortbildung teilnehmen. Ist es notwendig, dass ich meinen Arbeitgeber und die Krankenkasse darüber in Kenntnis setze? Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau Bader, wir bekommen demnächst unser zweites Kind. Die Kinder sind 22 Monate auseinander. Bei K1 habe ich 22 Monate Elterngeld beantragt, diese vorzeitig wegen MuSchu beendet. Bei K1 war ich im ersten Lebensjahr während des Elterngeldbezugs 3 Monate arbeitsunfähig geschrieben. Mein Schwager sagte mir nun, dass ich diese Zeite ...
Hallo Frau Bader, wenn mein Arbeitgeber mir ein Beschäftigungsverbot erteilt und mein Frauenarzt mich gleichzeitig schwangerschaftsbedingt krank schreibt, was hat dann Vorrang? Kann man ein Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber "ablehnen" und auf die Arbeitsunfähigkeit bestehen? Vielen Dank und beste Grüße Enja388
Die letzten 10 Beiträge
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung