Mitglied inaktiv
Ich habe gelesen, dass auch arbeitslosen werdenden Müttern Mutterschaftsgeld zusteht. Bei mir würde das Erlöschen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld fast auf den Tag genau mit dem errechneten Entbindungstermin zusammenfallen. (Die Schutzfrist würde also 6 Wochen vor dem Erlöschen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld beginnen) Erlischt der Anspruch auf Mutterschaftsgeld gleichzeitig mit dem Erlöschen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld?
Liebe Carla, nicht, wenn Sie danach Arbeitslosenhilfe erhalten, also bedürftig sind. Dann erhalten Sie MG in dieser Höhe. Gruß, NB
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