Hallo! Hab mal ein Frage: Ich bekomme Anfang September ein Kind . Während meines Mutterschutzes, cirka 6 Wochen nach der Entbindung läuft mein Arbeitsvertrag aus. Dann will ich mich arbeitslos melden, offiziell kümmert sich mein Freund (Student) um das Kind. Wer muss von uns das Erziehungsgeld beantragen? Oder schließt das eine, das andere aus? Wird bei der Erziehungsgeldgrenze ab dem 7. Monat „Bafoeg“ und „Halbwaisenrente“ meines Freundes als Einkommen mit angerechnet?