Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeits-Zwischenzeugnis bei EZ

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeits-Zwischenzeugnis bei EZ

milaaa

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Hallo Frau Bader, habe soeben mit meinem Vorgesetzten gesprochen und gefragt, ob er mir ein Arbeits-Zwischenzeugnis ausstellen kann, da ich ja in EZ (min. 1 Jahr) gehe und danach in TZ womöglich auch einen anderen Job in einer anderen Abteilung etc. kriege. Der Chef hat mit der Personalabteilung gesprochen, und es heißt, Arbeits-Zwischenzeugnis gibt es nur wenn Fürhungskraft wechselt oder ich definitiv die Abteilung wechsel. Da dies zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar ist, gibt es auch kein Zeugnis :-( Habe ich kein Recht ein Zwischenzeugnis zu kriegen, bevor ich in die EZ gehe? Danke!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, doch, bei dem hier vorliegenden triftigen Grund würde ich einen Anspruch bejahen. Liebe Grüsse, NB


peekaboo

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Zwischenarbeitszeugnis – wann hat der Arbeitnehmer einen Anspruch ein Zwischenzeugnis? Dass man als Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses hat, weiß fast jeder Arbeitnehmer. Von einem Zwischenzeugnis oder Zwischenarbeitszeugnis haben auch schon die meisten Arbeitnehmer gehört. Wann man aber als Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses hat, das wissen die wenigsten Arbeitnehmer. Zwischenzeugnis – was ist das? Neben dem einfachen Arbeitszeugnis und dem qualifizierten Arbeitszeugnis gibt es auch noch das sog. Zwischenzeugnis. Genau genommen handelt es sich nicht um eine eigene “Art” eines Arbeitszeugnisses, sondern meistens um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, welches in der Form eines Zwischenzeugnisses erstellt wird. Typisch für das Zwischenzeugnis ist, dass eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses – z.B. durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Zeitablauf - nicht unmittelbar bevorsteht. Anspruch auf Ausstellung des Zwischenzeugnisses – Rechtsgrundlagen? Eine gesetzliche Norm, die den Anspruch auf Erteilung des Zwischenzeugnisses regelt, gibt es nicht. Der Anspruch erfolgt aus der allgemeinen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer. Begrenzt wird diese Verpflichtung durch die Treuepflicht des Arbeitnehmers. Faktisch heißt dies auch, dass der Arbeitnehmer nicht in jeder Situation einen Anspruch auf Erteilung des Zwischenzeugnisses hat. Wann kann der Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis vom Arbeitgeber verlangen? Nur in besonderen Fällen, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erteilung des Zwischenzeugnisses. Es muss faktisch ein besonderes Interesse (triftiger Grund) des Arbeitnehmers an der Erteilung des Zwischenzeugnisses vorliegen. Ein solches Interesse kann in folgenden Fällen gegeben sein: ◦Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses für lange Zeit (mehr als 1 Jahr) ◦Wechsel des Vorgesetzten ◦außerbetriebliche Bewerbung ◦bevorstehender Betriebsübergang ◦Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst ◦Beantragung der Elternzeit ◦Eröffnung des Insolvenzverfahrens ◦Stellenwechsel innerhalb des Betriebes LG Peeka


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