mmmother
Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich derzeit im zweiten Jahr meiner Elternzeit. Seit über sieben Jahren arbeite ich grundsätzlich Teilzeit. Bei meinem bisherigen Arbeitgeber habe ich Elternzeit bis zum 3. Geburtstag meines Kindes eingegeben. Mit diesem Arbeitgeber bin ich mir aber einig, dass ich nicht an meinen alten Arbeitsplatz zurückkehren werde. Die EZ bis zu 3. Geburtstag habe ich gemacht wegen der Krankenkassenbeitragsbefreiung, für den Fall, dass ich nicht so schnell einen passenden Arbeitsplatz finde, mich aber auch nicht Arbeitssuchend melden möchte. Nun habe ich einen neuen Arbeitgeber gefunden, bei dem ich ebenfalls in TZ arbeiten möchte. Ich bin mir allerdings unsicher, ob der Job der richtige für mich ist, bzw. habe etwas Angst, dass ich nun mit meinem alten AG das Arbeitsverhältnis (das nur noch pro forma besteht) zu beenden - und damit auch die Elternzeit (?)... und ggf. Gefahr zu laufen, dass das neue Arbeitsverhältnis nicht von Dauer sein wird, aus welchen Gründen auch immer... Die Corona-Pandemie hilft ja nicht gerade weiter (habe zwei Kinder unter 9 Jahren und Ausfälle diesen Winter sind ja abzusehen). Kann ich mit meinem bisherigen Arbeitgeber besprechen, dass ich zunächst noch offiziell bei ihm angestellt verbleibe, aber den neuen Job unterschreiben und beginnen und dann, wenn abzusehen ist, dass das Arbeitsverhältnis von Dauer sein wird (spätestens nach Ende Probezeit) einfach das alte Arbeitsverhältnis auflösen? Mir geht es nicht um Kündigungsschutz, sondern ausschließlich um Beitragsfreiheit im Falle des Scheiterns des neuen Arbeitsverhältnisses.... Bei meinem Mann kann ich mich auch nicht mitversichern lassen, da er privat versichert ist und wir uns das gar nicht leisten können. Ich hingegen bin gesetzlich versichert... Ganz herzlichen Dank im Voraus
Hallo, Sie können doch in der EZ in TZ bei einem anderen AG arbeiten, wenn der alte AG zustimmt. Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, Lass dir von deinem Arbeitgeber eine Erlaubnis geben, dass du Teilzeit in Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten darfst. LG luvi
mellomania
erhälst du noch elterngeld? meines wissens endet die versicherung mit auslaufen des elterngeldes. von daher musst du arbeiten in der elternzeit wenn du weiter versichert sein möchtest. ich habe es auch so gemacht. teilzeit während der ez woanders und als probezeit dort durch war und klar war, ich bleibe, alten job gekündigt. bin bei den 28 h geblieben. und hatte die genehmigung meins AG vorher.
mmmother
@mellomania während der Elternzeit ist man als gesetzlich Krankenversicherte beitragslos krankenversichert. Der Anspruch auf Elternzeit beträgt ja zwei Jahre plus ein weiteres bis zum vollendeten achten Lebensjahr des Kindes, also insgesamt drei Jahre. So lange kann man kein Elterngeld beziehen.
mellomania
ok danke :-)
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