Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit für mein erstes Kind. Die Elternzeit läuft noch ein Jahr, ich habe aber mit meinem AG eine Teilzeit ab dem 1. Dezember 04 vereinbart (20 Stunden/Woche). Nun bin ich erneut schwanger, der Mutterschutz beginnt am 25.11.04, also noch vor Beginn der Teilzeit. Bekomme ich den Arbeitgeberanteil zum Mutterschaftsgeld ab dem 01.12.? (Ab da "ruht" ja das Arbeitsverhältnis wegen des Teilzeitvertrages nicht mehr.) Wenn ja, in welcher Höhe bekomme ich den Zuschuss? Bekomme ich den Anteil bis zum Auffüllen des Nettogehaltes des Teilzeitvertrages (was mir logisch erscheint) oder würde das Durchschnittsgehalt der letzten drei Monate vor Beginn der Elternzeit genommen? (Was natürlich klasse wäre.) Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort Kessi
Hallo, ab Arbeitsbeginn auf das normale TZ-Gehalt. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Besten Dank. So hatte ich mir das auch schon gedacht. Viele Grüße Kessi
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