Zahnfee85
Hallo Frau Bader, ich weiß nicht wie ich mich richtig verhalte, deshalb wende ich mich an Sie. Meine zweijährige elternzeit endet am 31.07.2015, muss demnach meinen AG Ende April mitteilen ob ich wieder bei ihm einsteige, bisheriger Vertrag ist Vollzeit in Schicht und unbefristet, oder ich gehe ... Ich möchte dort nicht wieder zurück, starkes Mobbing und ein doppelt solanger Arbeitsweg durch Umzug vor der Geburt. Heute rief mein Chef mich an und möchte schon nächste Woche dieses Gespräch ... Muss ich mich darauf einlassen? Denn wenn ich jetzt schon kündige, gilt das doch, oder. Wer weiß was bis Ende April passiert. Zweite ss oder so?! Zu dem habe ich mich wo anders beworben, und ich glaube nicht das er mir das erlauben würde wenn ich ihm nächste Woche sage ich wüsste nicht ob ich zurück komme und im gleichem Zuge Frage ob ich wo anders in TZ arbeiten gehen darf. Was ist wenn ich meinem jetzigen AG kündige, egal ob nächste Woche oder im April und ich bei meiner TZ Stelle gekündigt werde, weil Kind oft krank etc? Bekomme ich dann eine Sperre vom Arbeitsamt? Wenn ja wie lange? Vielen Dank für Ihre Antwort Viele Grüße
Hallo, Sie müssen sich darüber klar sein, was Sie wollen. Sie können den alten Vertrag nicht erfüllen - ob Sie einen Anspruch auf TZ haben, hängt von der Anzahl der AN ab. Ansonsten bleibt nur die Kündigung, aber dann müssen Sie kündigen. Liebe Grüße NB
Zahnfee85
.... Kann ich wenn ich demnächst kündige auch die elternzeit vorzeitig beenden? Was hätte das für Nachteile?
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