Hallo Fr Bader, ich habe Elternzeit bis Nov 12 beantragt und wollte ab Sept. 12 arbeiten gehen. Mein Plan war nun die Elternzeit bis Nov 13 zu verlängern und in dieser Zeit arbeiten zu gehen. Nun hat mich der AG kontaktiert und fragt an ob ich schon zum 1.6 oder 1.7 kommen könnte. 1. Kann ich die Elternzeit bis Nov 13 verlängern und dem AG im Brief mitteilen dass ich dann ab 1.6. oder 1.7.12 komme um zu arbeiten? Ich nehme mal an das dies bestätigt werden muss. 2. Hat der AG das Recht mir während der EZ einen anderen Arbeitsvertrag anzubieten -also mit geringerem bzw anderem Gehalt - als sonst? Ich habe ja vor der EZ Vollzeit gearbeitet und würde jetzt gerne ca. 20 Stunden arbeiten. 3. Worauf sollte ich sonst noch achten um keine Nachteile zu haben? Danke für Ihre Hilfe! Herzliche Grüsse
von mimiblue am 14.05.2012, 12:04