Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Ich möchte gern wissen, ob ich trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (die ich schon abgegeben habe) sozusagen bei vorzeitiger Genesung wieder arbeiten dürfte. Mir gehts dabei vor allem darum, dass ich in diesem Falle versichert bin (Berufsgenossenschaft, Haftpflicht). Wäre das so? Im Netz habe ich das gefunden: "Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes stellt kein Beschäftigungsverbot dar. Sie bedeutet nur, dass der Betreffende berechtigt ist, während der attestierten Dauer der Arbeitsunfähigkeit die Arbeit einzustellen. Er kann also frei entscheiden, ob er trotz Erkrankung arbeiten will." Vielen Dank! LG S
Hallo, wenn Sie wollen, können Sie arbeiten gehen, ohne das es zu Nachteilen kommt. Wenn Sie unsicher sind, reden Sie mit dem Arzt. Liebe Grüsse, NB
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Hallo Frau Bader, Ich habe direkt noch eine Frage: Ich bin schon länger bis zum Beginn des MuSchu krankgeschrieben (stressbedingte vorzeitige Wehen, etc.). Nun bekam ich von meinem Chef Unterlagen mit der Bitte (bzw. Anordnung) um Bearbeitung nach Hause geschickt, incl. Kontaktaufnahme/Gesprächstermine mit Dritten bzgl. von Ergebnissen aus diesen ...
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Hallo Frau Bader, ich arbeite hauptberuflich fest angestellt und nebenberuflich selbstständig. Letzteres zwar im selben Berufsfeld, aber in deutlich geringerem Umfang und mit viel geringerer Belastung. Darf ich rein rechtlich trotz Krankschreibung durch meine Frauenärztin der nebenberufl. Selbstständigkeit weiter nachgehen, obwohl ich in der Fest ...
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Hallo, Mein Mann und ich planen mit unseren 3 Kindern für 2 Jahre ins Ausland (außerhalb der EU) zu gehen. Wir würden für die Zeit beide jeweils 2 Jahre Elternzeit nehmen (aber kein Elterngeld mehr beziehen) und unsere aktuellen Arbeitgeber um die Erlaubnis bitten, in der Zeit für einen anderen Arbeitgeber arbeiten zu dürfen. Wenn die Arbeitgeb ...
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Sehr geehrte Frau Bader, Ich wende mich an Sie mit einer Frage zur Urlaubsregelung im Anschluss an meine Elternzeit, die Ende September dieses Jahres ausläuft. Im Jahr 2024 habe ich lediglich 5 Urlaubstage nehmen können, bevor ich aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung durchgehend krankgeschrieben wurde. Ein weiterer Urlaubsabbau war ...
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